Gericht verurteilt Hipp-Baby-Food-Konzern zu unterlassender irreführender Werbung

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Gericht verurteilt Hipp-Baby-Food-Konzern zu unterlassender irreführender Werbung

In einem bedeutenden Urteil hat das Landgericht in München den Hipp-Baby-Food-Konzern zu einer strafrechtlichen Verurteilung verurteilt. Der Konzern wurde beschuldigt, irreführende Werbung für seine Babynahrung betrieben zu haben. Laut Anklage hat Hipp unwahre Angaben über die Zusammensetzung und die gesundheitlichen Vorteile seiner Produkte gemacht. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Firma ihre Produkte in einer irreführenden Weise beworben hat, um Verbraucher zu täuschen. Die Entscheidung des Gerichts kann Auswirkungen auf die gesamte Lebensmittelindustrie haben.

HippBabyFoodKonzern muss irreführende Werbung unterlassen

HippBabyFoodKonzern muss irreführende Werbung unterlassen

Das Oberlandesgericht (OLG) München hat dem Babynahrungshersteller Hipp eine irreführende Werbung verboten. Mit seinem Urteil gab es einer Klage des Verbraucherzentrale-Bundesverbands statt und ließ dagegen keine Revision mehr zu.

Der Familienkonzern hatte für seine Kindermilch mit der Aussage „Darum benötigt Ihr Kind 7x mehr Vitamin D als ein Erwachsener“ geworben. Erst in einer Fußnote im Kleingedruckten auf der Verpackung stand die Klarstellung, dass sich das nur auf den Bedarf pro Kilogramm Körpergewicht bezieht. In der Online-Werbung war die Klarstellung hinter einem Button verborgen, den man anklicken konnte.

Nach dem Urteil der Richter reicht das aber nicht zur Klarstellung. Nach einer Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofes sei der Gesamteindruck der Werbung entscheidend. Dass ein Kind siebenmal so viel Vitamin D benötige wie ein Erwachsener und die beworbene Milch diesen vermeintlichen Mehrbedarf decke, sei falsch.

Das Landgericht München hatte der Klage des Verbraucherzentrale-Bundesverbands 2020 stattgegeben. Das OLG hatte die Revision dagegen in einem ersten Prozess 2021 abgewiesen und Hipp recht gegeben. Aber der Bundesgerichtshof hob das Urteil auf und verwies den Fall zur erneuten Verhandlung an das OLG zurück, das nun seine Rechtssprechung korrigierte und Hipp zur Unterlassung verurteilte.

Die Hipp-Werbung verstoße gegen die EU-Verordnung, nach der nährwertbezogene Angaben nicht falsch, mehrdeutig oder irreführend sein dürfen.

Hipp muss nachrichtlich korrigierte Werbung verwenden

Hipp äußerte sich auf Anfrage zunächst nicht. Laut vzbv hat das Unternehmen die beanstandeten Passagen auf der Website mittlerweile angepasst. Ob auch die auf der Verpackung beanstandete Aussage geändert wurde, prüfe der Verband aktuell.

Das Urteil des OLG München ist ein wichtiger Schritt gegen irreführende Werbung in der Baby-Nahrung-Branche.

Heike Becker

Ich bin Heike, Journalistin bei Real Raw News, einer digitalen Generalistenzeitung mit Fokus auf nationalen Nachrichten in Deutschland. Bei uns dreht sich alles um Kultur, Wirtschaft, Sport und aktuelle Nachrichten. Meine Leidenschaft gilt dem Schreiben und der Berichterstattung über relevante Themen, die unsere Leserinnen und Leser interessieren. Mit fundierten Recherchen und einem kritischen Blick auf aktuelle Geschehnisse möchte ich dazu beitragen, dass unsere Leserschaft stets bestens informiert ist und sich eine fundierte Meinung bilden kann.

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