Hamburg: Nach Tod eines Jugendlichen - Freiheitsstrafe für Anästhesisten
In einer aufsehenerregenden Entscheidung hat das Hamburger Landgericht einem Anästhesisten eine freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten wegen fahrlässiger Tötung verhängt. Der Arzt war für die Narkose eines 15-jährigen Jungen verantwortlich, der während einer Operation in einem Hamburger Krankenhaus verstarb. Die Staatsanwaltschaft hatte eine höhere Strafe gefordert, aber das Gericht sah es als ausreichend an, dass der Angeklagte seine fachliche Sorgfaltspflicht verletzt hatte. Die Entscheidung wirft Fragen nach der ärztlichen Verantwortung und der Patientensicherheit in Deutschland auf.
Urteil gefällt: Anästhesist muss für Tod eines Jugendlichen haften
Ein 18-Jähriger mit Zahnschmerzen beschloss, sich einer Behandlung unter Vollnarkose in einer Praxis in Hamburg-Altona zu unterziehen. Doch es kam zu Komplikationen, und der junge Mann starb. Acht Jahre später müssen sich zwei Ärzte vor dem Landgericht verantworten. Nun haben die Richter ein Urteil gefällt.
Der Narkosearzt wurde zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt. Die ebenfalls angeklagte Zahnärztin wurde freigesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Ein tragischer Fall
Der 18-Jährige litt an Zahnschmerzen, aber seine panische Angst vor Zahnärzten hielt ihn davon ab, einen Arzt aufzusuchen. Die Familie sah nur noch einen Ausweg: Eine Behandlung unter Vollnarkose in einer Praxis in Hamburg-Altona. Doch es kam zu Komplikationen, und der junge Mann starb.
Der Vorsitzende Richter Matthias Steinmann sagte: Der Fall macht einen sehr betroffen. Der junge Mann habe ständig starke Schmerzmittel eingenommen. Nur mit Mühe habe seine Mutter ihn überreden können, die Praxis der Angeklagten aufzusuchen.
Vollnarkose mit fatalen Folgen
Der Patient lehnte Vorschläge der Zahnärztin für alternative Methoden wie eine Behandlung unter Hypnose ab. Schließlich wurde ein Termin für die Vollnarkose angesetzt, die mehr als acht Stunden dauern sollte. Doch bei dem stundenlangen Termin kam es zu einem Herz-Kreislauf-Versagen. Kurz darauf starb der Patient in einem Krankenhaus.
Der Richter sagte: Er wollte nur einschlafen, aufwachen und alles ist in Ordnung.
Schwere Vorwürfe gegen den Anästhesisten
Der Anästhesist habe nicht alle notwendigen Geräte, wie etwa EKG-Monitoring, für eine solch lange Behandlung dabei. Der Mediziner habe gedacht, er brauche diese aufgrund seiner jahrelangen Erfahrung nicht. Das Gericht nehme ihm nicht ab, dass er diese Standard-Vorschriften nicht gekannt habe.
Der Richter kritisierte zudem, dass der Arzt angesichts der Länge der Behandlung kein geschultes Assistenzpersonal mitgebracht hatte. Der Angeklagte habe den Patienten und seine Mutter nicht darüber aufgeklärt, dass seine Ausstattung vom Standard abweiche.
Freispruch für die Zahnärztin
Die Zahnärztin wurde freigesprochen. Die 46-Jährige habe darauf vertrauen dürfen, dass der ihr als erfahrener Kollege bekannte Narkosearzt die richtige Ausstattung mitbringe.
Bewertung des Gerichts
Das Gericht bewertete positiv für den Angeklagten, dass er sich zu einer großzügigen Entschädigungszahlung an das Kind verpflichtet habe.
Der Richter verteidigte in der Urteilsbegründung, dass das Ermittlungsverfahren so lange gedauert hatte. Es sei ein hochkomplexer Sachverhalt. Die Bearbeitung sei nur mit einer Vielzahl von medizinischen Gutachten möglich gewesen.
Die Angeklagten bedauerten den Tod des Teenagers zum Prozessauftakt am 4. April. Der Anästhesist hatte Fehler eingeräumt. Die Zahnärztin meinte, ihre Sorgfaltspflicht erfüllt zu haben.
Die Anklage war überzeugt, die Zahnärztin habe sich der fahrlässigen Tötung schuldig gemacht und forderte eine Geldstrafe. Die Staatsanwaltschaft hatte für den Anästhesisten wegen vorsätzlicher Körperverletzung mit Todesfolge eine Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung gefordert.
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