Heiligenhaus sucht eine neue Schiedsperson
Die Stadt Heiligenhaus am Niederrhein befindet sich derzeit in der Suche nach einer neuen Schiedsperson, um Konflikte und Streitigkeiten in der Gemeinde zu lösen. Die Aufgabe der Schiedsperson besteht darin, als neutrale Vermittlerin zwischen den Parteien zu agieren und außergerichtliche Lösungen zu finden. Diese Position erfordert ein hohes Maß an Empathie, Neutralität und Durchsetzungsvermögen. Interessierte Bürgerinnen und Bürger, die über entsprechende Qualifikationen verfügen und sich für diese wichtige Aufgabe engagieren möchten, sind aufgerufen, sich bei der Stadtverwaltung zu bewerben. Die Auswahl der neuen Schiedsperson wird sorgfältig durchgeführt, um sicherzustellen, dass die Gemeinde weiterhin von einer kompetenten und vertrauenswürdigen Persönlichkeit vertreten wird.
Heiligenhaus sucht neue Schiedsperson für Schlichtung von Streitigkeiten
Die Stadt Heiligenhaus sucht für den Schiedsamtsbezirk II eine neue Schiedsperson, die dann durch den Rat der Stadt Heiligenhaus für die Dauer von fünf Jahren für das Ehrenamt gewählt wird. Die Aufgabe der Schiedsperson besteht darin, Streitigkeiten - zivilrechtlicher und strafrechtlicher Art zu schlichten und zum Abschluss zu bringen. Die Schiedsperson wird in vielfältigen Bereichen tätig, unter anderem bei nachbarrechlichtlichen Streitigkeiten, bei Schmerzensgeld und sonstigen Schadensersatzansprüchen, aber auch in Fällen leichter Körperverletzung oder Hausfriedensbruch, der Beleidigung oder auch der Sachbeschädigung.
Schiedspersonen haben die Aufgabe, zwischen den streitenden Parteien zu schlichten, einen Vergleich herbeizuführen und dadurch den Rechtsfrieden wiederherzustellen. Die Stadt Heiligenhaus ist in zwei Schiedsamtsbezirke aufgeteilt, wobei die beiden Schiedspersonen die gegenseitige Vertretung wahrnehmen. Bei dem Bezirk II handelt es sich im Wesentlichen um die Stadtgebiete Unterilp, Oberilp, Wassermangel, Nonnenbruch, sowie Isenbügel.
Stadt Heiligenhaus wählt neue Schiedsperson für fünfjähriges Ehrenamt
Für dieses Ehrenamt sucht die Stadt interessierte Bürgerinnen und Bürger. Juristische Vorbildung wird nicht erwartet, wohl aber die Fähigkeit, gut zuhören zu können; zudem Geschick in Bezug auf Verhandlungsführung und Redegewandheit. Das Ehrenamt der Schiedsfrau oder des Schiedsmannes kann im allgemeinen von Bürgerinnen und Bürgern übernommen werden, die zwischen 30 und 70 Jahre alt sind, die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter haben. Zudem soll der Wohnsitz innerhalb des Schiedsamtsbezirks II liegen.
Wer Interesse an diesem Ehrenamt hat, wird gebeten, sich schriftlich bis zum 30. April dieses Jahres bei der Stadt Heiligenhaus zu bewerben. Weitere Informationen gibt es unter Telefon 02056 / 13-207 (Herr Stepinski) oder per E-Mail an: [email protected].
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