Heiliger Richter verhandelt Klage einer Pflegekraft gegen Detmolder Arbeitgeber wegen Überarbeiten
In einem aufsehenerregenden Verfahren hat der Heilige Richter in Detmold begonnen, die Klage einer Pflegekraft gegen ihren ehemaligen Arbeitgeber zu verhandeln. Der Arbeitgeber steht im Verdacht, die Pflegekraft übermäßig zu beanspruchen und ihre gesetzlichen Rechte zu verletzen. Die Pflegekraft wirft dem Arbeitgeber vor, sie systematisch zu überarbeiten und ihre Arbeitskraft ausgenutzt zu haben. Der Fall hat großes Interesse in der Öffentlichkeit erregt, da es sich um einen wichtigen Präzedenzfall für die Pflegebranche handelt. Der Ausgang des Verfahrens wird mit Spannung erwartet.
Klage gegen Klinikum Lippe wegen Arbeitsbelastung
Eine Pflegefachkraft hat das Klinikum Lippe vor dem Arbeitsgericht Detmold verklagt, nachdem ihre wiederholten Beschwerden über Arbeitsbelastung und Personalmangel von der Klinikleitung ignoriert worden sein sollen.
WDR berichtet, dass die Klägerin sich auf eine gerichtliche Entscheidung am Mittwoch hofft, um einen besseren Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu erreichen.
Überforderung am Arbeitsplatz
Die Krankenschwester wirft dem Klinikum vor, ihre Beschwerden über Arbeitsbelastung und Personalmangel nicht ernst genommen zu haben. Dieser Fall könnte bundesweit bedeutend sein, da er die Frage nach der Verantwortung der Arbeitgeber für den Gesundheitsschutz ihrer Mitarbeiter aufwirft.
Beim Arbeitsgericht Detmold war zunächst auf Anfrage niemand erreichbar. Das Verfahren stand auf der Terminliste des Gerichts für Mittwoch.
Reaktion des Klinikums
Das beklagte Klinikum teilte auf Anfrage mit, dass es die Klage für unzulässig und unbegründet hält.
Laut einem Sprecher des Klinikums seien die Überlastungsanzeigen der Klägerin thematisiert worden. Allerdings habe sich das Klageziel der Klägerin im Laufe des Verfahrens immer wieder geändert, Anträge wurden zurückgenommen, für erledigt erklärt, dann aber auch wieder erweitert.
Nun gehe es nur noch um die Frage, ob eine 2023 erstellte Gefährdungsbeurteilung entsprechend der Wünsche und Vorschläge der Klägerin aktualisiert werden muss beziehungsweise die Arbeitgeberin gerichtlich gezwungen werden kann, hierüber mit dem Betriebsrat zu verhandeln.
Die Entscheidung des Arbeitsgerichts Detmold wird mit Spannung erwartet, da sie Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen in NRW und bundesweit haben könnte.
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