- Heizung: Was Vermieter und Mieter beachten sollten würde ich gerne in Heizung: Was Vermieter und Mieter bei der Vertragsgestaltung beachten sollten umformulieren.
- Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter
- Richtig lüften
- Die richtige Temperatur
- Warum nicht die Heizung abschalten?
- Was passiert, wenn man trotzdem aufs Heizen verzichtet?
- Die Heizperiode
- Müssen Vermieter nur in dieser Zeit heizen?
- Welche Temperatur muss sein?
- Und wenn es zu kalt ist oder die Heizung ausfällt?
- Dürfen Vermieter nachts die Heizung absenken?
Heizung: Was Vermieter und Mieter beachten sollten würde ich gerne in Heizung: Was Vermieter und Mieter bei der Vertragsgestaltung beachten sollten umformulieren.
Wenn es um die Heizung in Mietobjekten geht, gibt es einige wichtige Aspekte, die sowohl Vermieter als auch Mieter beachten sollten. Insbesondere bei der Vertragsgestaltung ist es essentiell, dass beide Parteien ihre Rechte und Pflichten genau kennen und aushandeln. Doch was genau sollten sie bei der Vertragsvereinbarung berücksichtigen, um späteren Streitigkeiten vorzubeugen? In diesem Artikel werden wir die wichtigen Punkte zusammenfassen, die bei der Heizkostenabrechnung und der Wartung der Heizanlage zu beachten sind.
Heizperiode beginnt: Was Mieter und Vermieter beachten sollten
Am vergangenen Wochenende hat nach dem meteorologischen Beginn am 1. September auch kalendarisch der Herbst begonnen. Für kommende Woche sind vielfach um 15 Grad Celsius vorausgesagt. Da schaltet die eine oder der andere auch mal die Heizung an – wenn das nicht sogar schon passiert ist.
Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter
Am 1. Oktober beginnt die Heizperiode, und viele fragen sich: Wie kann ich beim Heizen sparen? Welche Rechte und Pflichten haben Mieter und Vermieter? Wie spart man Heizkosten?
Richtig lüften
Zu den wichtigsten Regeln gehören beispielsweise: richtig lüften, auf die persönliche Wohlfühl-Temperatur achten, die Heizung nie komplett abdrehen. Wer die Fenster den ganzen Tag in Kippstellung geöffnet lässt und glaubt, so würde er richtig lüften, der irrt. Denn das sorgt zwar für frische Luft, aber gleichzeitig kühlen die Wände aus, und es ist aufwendiger und kostspieliger, das Zimmer wieder warm zu bekommen.
Besser ist: Lüften mit Durchzug, also beispielsweise, indem man gegenüberliegende Fenster oder Türen öffnet. Und: mindestens einmal am Tag lüften, damit nicht durch zu viel Feuchtigkeit Schimmel entsteht. Zehn bis 15 Minuten reichen aus. Wenn es friert, auch drei bis fünf Minuten.
Die richtige Temperatur
Wer sparen will, dem sei gesagt: Ein Grad weniger bedeutet nach Expertenmeinung, dass man sechs Prozent weniger Energie verbraucht. Auch die Möbelstellung kann ein Argument sein. Wenn der Heizkörper beispielsweise hinter einer Couch liegt, geht zu wenig Wärme in den Raum.
Wer die Heizung deshalb höher drehen muss, gibt unter Umständen unnötig Geld aus. Genauso wie in dem Fall, dass der Heizkörper nicht entlüftet ist. Dann bleibt es nämlich kalt, obwohl die Heizung auf Hochtouren läuft.
Warum nicht die Heizung abschalten?
Erstens, weil die Rohre dann im Winter einfrieren können, zweitens, weil Schimmel entstehen kann, drittens wegen möglicher Einsparungen. „Es ist nicht sinnvoll, die Heizung komplett auf- und abzudrehen. Wer stattdessen durchgehend gleichmäßig heizt, heizt wirtschaftlicher. Der Energiebedarf ist dann erheblich geringer“, erklärt die Bundesregierung.
Was passiert, wenn man trotzdem aufs Heizen verzichtet?
Dann muss der Mieter die Kosten dafür tragen, dass Schimmel in der Wohnung beseitigt wird oder sonstige Reparaturkosten an der Heizung anfallen.
Die Heizperiode
Die sieben Monate vom 1. Oktober bis zum 30. April des folgenden Jahres gelten als üblicher Zeitraum. Vermieter und Hausverwalter halten sich in der Regel auch an diesen Zeitraum.
Müssen Vermieter nur in dieser Zeit heizen?
Das kommt auf die jeweiligen Temperaturen an. Während der Heizperiode gehören eine funktionsfähige Heizung und Mindesttemperaturen zu den Punkten, die der Vermieter sicherstellen muss, damit man von einer gebrauchsfähigen Wohnung sprechen kann.
„Aber auch außerhalb der Heizperiode müssen Vermieter die Heizung in Betrieb nehmen. Wann genau, ist gesetzlich nicht festgelegt“, schreibt der Verein Wohnen im Eigentum.
Welche Temperatur muss sein?
„Vermieter sollten wissen, dass Mieter laut Rechtsprechung während der Heizperiode tagsüber einen Anspruch auf eine Mindesttemperatur von 20 bis 22 Grad in ihren Wohnungen haben. Nachts zwischen 0 und 6 Uhr sind in der Regel 18 Grad ausreichend“, so der Verein.
Die 18 Grad gelten vor allem fürs Schlafzimmer, wo höhere Temperaturen auch einen gesunden Schlaf beeinträchtigen können.
Und wenn es zu kalt ist oder die Heizung ausfällt?
Dann kann der Mieter die Miete kürzen. Um wie viel, ist nicht gesetzlich geregelt, aber auch hier gibt es Rechtsprechung.
Dürfen Vermieter nachts die Heizung absenken?
Ja, dürfen sie. Es braucht dafür aber in einer Wohneigentumsgemeinschaft einen einfachen Mehrheitsbeschluss der Eigentümer.
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