Horn-Bad Meinberg: Obdachloser wird ermordet, Urteil ist rechtskräftig
In der nordrhein-westfälischen Stadt Horn-Bad Meinberg schockierte ein brutaler Mord die Bevölkerung. Ein Obdachloser wurde Opfer eines grausamen Verbrechens. Nach langen Ermittlungen und einem aufwendigen Gerichtsprozess wurde der Täter nun endlich zur Verantwortung gezogen. Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig und bringt damit endlich Klarheit und Abschluss in diesem traurigen Fall. Die Frage nach der Motivation des Täters und den Umständen des Verbrechens bleibt jedoch weiterhin offen. In den kommenden Wochen wird es Aufgabe der Justiz sein, die letzten Fragen zu klären und die Hintergründe des Verbrechens aufzudecken.
Rechtskräftig: Urteil gegen drei Jugendliche, die Obdachlosen ermordet haben, bestätigt
Elf Monate nach der Tötung eines obdachlosen Manns in Nordrhein-Westfalen ist das Urteil gegen die jugendlichen Täter rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe teilte am Freitag, den 6. September, mit, dass er darin keine Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten gefunden habe.
Damit sei das Urteil auch für die beiden Angeklagten, die Rechtsmittel eingelegt hatten, rechtskräftig. Das Landgericht Detmold hatte die drei zur Tatzeit 14 und 15 Jahre alten Jungen im Februar zu mehrjährigen Jugendstrafen verurteilt. (Az. 4 StR 280/24)
Der Tatverlauf
Das Urteil zufolge hatten die Jugendlichen am Abend des 25. Oktobers 2023 auf dem Gelände eines Kindergartens in Horn-Bad Meinberg im Kreis Lippe Drogen und Alkohol konsumiert. Dort trafen sie auf ihr späteres Opfer, einen 47-Jährigen.
Sie fühlten sich von ihm gestört und beschlossen, ihn körperlich zu attackieren. Den Angriff wollten sie mit dem Handy filmen und in den sozialen Netzwerken verbreiten.
Nach einem Faustschlag in sein Gesicht habe sich der 47-Jährige aber in einem Handgemenge mit dem 14-Jährigen und einem der 15-Jährigen behaupten können. Der andere 15-Jährige filmte das Ganze.
Er habe sich dann dazu entschlossen, sein Messer als Stichwaffe einzusetzen. Viermal stach er dem Urteil zufolge in den Oberkörper des Manns, wobei er dessen Tod für möglich hielt und billigte.
Die beiden anderen Jugendlichen hätten das gesehen, aber weiter auf den 47-Jährigen eingeschlagen. Dieser verblutete noch vor Ort, nachdem die drei Täter weggegangen waren.
Die Verurteilung
Bereits am folgenden Tag wurden sie festgenommen. Das Landgericht sprach sie im Februar des Totschlags schuldig.
Zum Motiv hieß es damals, die Jugendlichen hätten sich von dem Obdachlosen gestört gefühlt. Es sei zu einem erschreckenden Maß an Gewalt gekommen.
Die Jugendlichen hatten den Angriff mit einem Handy gefilmt.
Gegen den 15-Jährigen, der auf den Mann eingestochen hatte, verhängte es eine Jugendstrafe von sechseinhalb Jahren. Die anderen beiden Angeklagten wurden zu jeweils fünf Jahren verurteilt.
Diese beiden wandten sich an den BGH, um das Urteil überprüfen zu lassen. Da keine Rechtsfehler gefunden wurden, wurde es rechtskräftig.
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