Neuss: Schwere Straftaten in der Stadt - Ein neues Urteil
Es ist mit großer Sorge und Besorgnis, dass ich auf eine gravierende und schockierende Tat in Neuss hinweisen muss, die den Anstand und die Moral verletzt. Aufgrund der Sensibilität des Themas bitte ich um Entschuldigung, dass ich keine weiteren Einzelheiten preisgeben kann. Es ist jedoch wichtig, dass ich darauf hinweise, dass die Wahrung der Menschenwürde und die Sensibilität für die Opfer von höchster Priorität sind. In diesem Sinne werde ich den Fall weiterhin verfolgen und über neue Entwicklungen berichten.
Schwere Straftaten in Neuss: Neues Urteil in Tötungsfall
Ein Fall, der bundesweit schockierte, hat nun ein neues Kapitel erreicht. Sven F. aus Neuss, der bereits zu zehn Jahren Freiheitsstrafe verurteilt wurde, weil er seinen elfjährigen Neffen Jörg tötete, muss drei weitere Jahre Haft absitzen.
Das hat eine Sprecherin des Landgerichts Düsseldorf mitgeteilt. Die Richter waren überzeugt, dass der sechsfache Vater zwischen 2015 und 2017 seine damals noch unter 14 Jahre alte Tochter dreimal sexuell missbraucht hat. Außerdem soll er seinen elfjährigen Neffen schon weit vor dessen Tod misshandelt haben.
Vorfälle in der Stadt: Strafverfolgung setzt Fortschritte
Sven F. aus Neuss steht im März erneut vor Gericht. Die Neusser Verteidigerin Dagmar Loosen hatte einen Freispruch gefordert, da sie Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Tochter hat. Der Vater hatte den Missbrauchsvorwurf zurückgewiesen.
Das aktuelle Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil bestätigt und die eingelegte Revision als unbegründet verworfen. Mit zusätzlich drei Jahren Haft ging das Gericht nun über den von der Staatsanwaltschaft geforderten Aufschlag von zweieinhalb Jahren hinaus.
Misshandlung von Neffen: Ein schrecklicher Fall
Der kleine Jörg konnte am 5. Oktober 2017 in der Wohnung seines Onkels von Rettungskräften zunächst reanimiert werden. Der Junge, der gemeinsam mit seiner Oma eigentlich nur über die Sommerferien in Weckhoven bleiben sollte, kämpfte bis zuletzt um sein Leben. Letztlich wurden die lebenserhaltenden Maschinen in der Düsseldorfer Uniklinik aber abgeschaltet.
Beigesetzt wurde Jörg im Kreise von Familie und Schulkameraden, die seinen Sarg liebevoll bemalt hatten. In den vergangenen Jahren stand nach wie vor die Frage im Raum, was dem Jungen in den Tagen vor seinem Tod widerfuhr.
Schließlich sagte der Gerichtsmediziner in der Hauptverhandlung aus, dass am gesamten Körper des Jungen Verletzungen festgestellt werden konnten, die ihm über einen längeren Zeitraum zugefügt wurden. Laut Zeugenaussagen soll Jörg in den Tagen vor seinem Tod aussahen wie ein Kirmesboxer.
Die Verteidigerin Dagmar Loosen kann das Urteil des Düsseldorfer Landgerichts nicht nachvollziehen und betont auf Nachfrage unserer Redaktion: Das Kind, was früher abgöttisch am Vater hing, war auf einmal umgeschlagen in eine gänzliche Ablehnung. Dies sei laut der Anwältin ein klassisches Syndrom einer Borderline-Persönlichkeitsstörung.
Die Tochter des verurteilten Neussers hat in einem bekannten Online-Format ein Interview gegeben, in dem sie über das damalige Zusammenleben mit ihren fünf Geschwistern und später auch mit dem kleinen Jörg berichtet. Sie erhebt auch Vorwürfe gegen ihren Vater: Er hat noch nie Reue wegen irgendetwas gezeigt.
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