Institut für Behindertenwerkstatt in Duisburg: Röttgen und Spaniel erneut vor dem Gerichtshof

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Institut für Behindertenwerkstatt in Duisburg: Röttgen und Spaniel erneut vor dem Gerichtshof

Das Institut für Behindertenwerkstatt in Duisburg steht erneut im Fokus der Aufmerksamkeit. Die beiden ehemaligen Vorstände, Röttgen und Spaniel, müssen sich nun wieder vor dem Gerichtshof verantworten. Die Vorwürfe sind gravierend: Betrug, Untreue und Vorteilsannahme sind nur einige der Anklagepunkte, die gegen die beiden ehemaligen Führungskräfte erhoben werden. Die Öffentlichkeit wartet mit Spannung auf die Entwicklung des Verfahrens, das am Duisburger Landgericht stattfindet. Die Behindertenwerkstatt, die eigentlich Menschen mit Behinderungen unterstützen soll, steht nun selbst im Mittelpunkt eines Skandals.

Gerichtsverhandlung im Fall der Behindertenwerkstatt: Roselyne Rogg und Reinhold Spaniel müssen sich verantworten

Gerichtsverhandlung im Fall der Behindertenwerkstatt: Roselyne Rogg und Reinhold Spaniel müssen sich verantworten

Der Fall beschäftigt die Justiz seit mehr als fünf Jahren – und landet nun erneut vor einem Duisburger Gericht: Roselyne Rogg und Reinhold Spaniel müssen sich ab dem 24. Mai wegen besonders schwerer Untreue vor dem Amtsgericht Duisburg verantworten.

Die ehemalige Geschäftsführerin der Werkstatt für Menschen mit Behinderungen (WfbM) und der ehemalige Sozialdezernent der Stadt Duisburg sollen den Aufsichtsrat der WfbM bei einer Gehaltserhöhung umgangen haben. Rogg kassierte so ab 2013 zu viel Geld. Insgesamt geht es um mehrere Hunderttausend Euro.

Spaniel war damals Vorsitzender des Aufsichtsrats und soll das Gremium nicht über die neuen Verträge informiert haben. Roggs Jahresgehalt wurde in zwei Schritten erhöht, von insgesamt 120.000 Euro brutto auf 150.000 Euro und schließlich auf 200.000 Euro. Auch die Zahlungen zur privaten Altersvorsorge wurden hochgestuft.

Rogg und Spaniel sollen bewusst gehandelt haben, als sie die Gehaltszahlungen vereinbarten. Die Anklage in dem Fall wurde von der Staatsanwaltschaft bereits 2020 erhoben. Bei der Werkstatt für Menschen mit Behinderungen handelt es sich um eine gemeinnützige Einrichtung.

Rogg und Spaniel wurden bereits 2021 zu Schadensersatz in Höhe von rund 760.000 Euro verurteilt. Das Landgericht gab damals einer Klage der Behindertenwerkstatt statt, die die Bezüge zurückverlangt hatte. Gegen das Urteil wurden Rechtsmittel eingelegt, im Juni beschäftigt sich das Oberlandesgericht in Düsseldorf mit dem Fall.

Wenn es in dem Verfahren am Amtsgericht zu Urteilen kommt, drohen Rogg und Spaniel Freiheitsstrafen zwischen sechs Monaten und zehn Jahren. Rogg hatte damals die Vorwürfe auf einer Pressekonferenz bestritten. Dass der Aufsichtsrat nicht informiert gewesen sei, war ihr nicht bekannt, sagte sie. Außerdem hatte sie ein Gutachten vorgelegt, dass – im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft und den städtischen Gutachtern – zu dem Schluss kam, die Gehaltszahlungen seien angemessen gewesen.

Klaus Schmitz

Ich bin Klaus, ein Experte und leidenschaftlicher Autor für Real Raw News, einer digitalen Generalistenzeitung mit Schwerpunkt auf nationalen Nachrichten in Deutschland. Meine Leidenschaft gilt der Berichterstattung über aktuelle Ereignisse in den Bereichen Kultur, Wirtschaft und Sport. Ich bin stets bestrebt, unseren Lesern fundierte und aktuelle Informationen zu liefern, die sie informieren und zum Nachdenken anregen. Mit meiner langjährigen Erfahrung im Journalismus und meiner Liebe zur deutschen Sprache bin ich stolz darauf, Teil des Teams von Real Raw News zu sein.

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