Jüchen: Denkmalgeschützte Parkbänke vor dem Verfall gerettet

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Jüchen: Denkmalgeschützte Parkbänke vor dem Verfall gerettet

In der nordrhein-westfälischen Gemeinde Jüchen ist ein bedeutender Erfolg im Bereich des Denkmalschutzes erzielt worden. Die denkmalgeschützten Parkbänke, die sich seit Jahrzehnten im Ortszentrum befinden, konnten vor dem Verfall gerettet werden. Durch die aufwendigen Restaurierungsarbeiten konnten die historischen Bänke erhalten und für zukünftige Generationen gesichert werden. Dieser Erfolg ist nicht nur für die Einwohner von Jüchen, sondern auch für alle Kultur- und Denkmalfreunde in der Region von großer Bedeutung. In den kommenden Absätzen wird über die Hintergründe und die Details dieser Rettungsaktion berichtet.

Jüchen: Denkmalgeschützte Parkbänke vor dem Verfall gerettet

Die sechs Parkbänke im Staudengarten am Teehaus von Schloss Dyck sind seit Jahrzehnten ein zentrales Gestaltungselement des Parks. Die hölzernen Schönheiten stammen aus dem frühen 20. Jahrhundert. Fürst Alfred und Fürstin Marie Dorothea zu Salm-Reifferscheidt gaben damals zwei gerade Bänke und ein vierteiliges Ensemble, das eine Rundbank bildete, in Auftrag. Dabei wählte das Paar zeitgenössische Formen.

Auffallend an diesen Gartenmöbeln ist – neben der Abkehr vom historischen Dekor – eine Betonung der konstruktiven Struktur. „Es ist dieser gestalterischen Qualität zu verdanken, dass die Gartenbänke seit weit über 100 Jahren allen wechselnden Moden standgehalten haben“, sagt Jens Spanjer, Vorstand der Stiftung Schloss Dyck.

Die Rettung der historischen Parkbänke

Die Rettung der historischen Parkbänke

Bis heute sind die beiden geraden Bänke und zwei Elemente der ursprünglichen Rundbank erhalten geblieben. Sie wurden 2009 restauriert und mit einem weißen Anstrich versehen. Die beiden fehlenden Teile der Rundbank wurden originalgetreu rekonstruiert. Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz förderte das Projekt mit einer Summe von 6.000 Euro.

Die mehr als 10.000 Euro teure Sanierung wurde von einer Düsseldorfer Schreinerei übernommen, die sich auf die Restaurierung historischer Möbel spezialisiert hat. Die Stiftung Schloss Dyck ist seit 2001 eines von mehr als 720 Objekten, die von der Deutschen Stiftung Denkmalschutz dank Spenden und Mitteln aus der Lotterie „Glücksspirale“ alleine in Nordrhein-Westfalen gefördert werden konnte.

Das Teehaus und der Staudengarten

Das Teehaus und der Staudengarten

Der barocke, im geometrisch-französischen Stil angelegte Parterre- und Terrassengarten ist im Kern östlich des Hochschlosses erhalten. Zu dem Garten gehören eine Orangerie und ein Teehaus, das einst als warmes Gewächshaus fungierte. Zum Teehausbereich – der auch „Paulas Staudengarten“ genannt wird – gehören auch historische Ruhebänke.

Im Garten sind vier unterschiedliche Modelle von Gartenmöbeln vorhanden. „Die im Staudengarten aufgestellten Bänke sind fotografisch erstmals um 1910 nachgewiesen“, sagt Jens Spanjer. Für eine Entstehung zwischen 1900 und 1910 spricht, dass die fürstliche Familie in dieser Zeit die Renovierung des Hochschlosses beendet hatte und dann den Park neu gestaltete.

Nach der Restauration wurden die betagten Sitzmöbel eingelagert, voraussichtlich nach dem im Oktober anstehenden Schlossherbst-Event sollen sie für einige Wochen wieder auf ihren angestammten Platz zurückkehren. „In den Wintermonaten kommen sie aber zurück ins Lager“, sagt Jens Spanjer. Die sorgsam instandgesetzten Holzobjekte sollen schließlich nicht unnötig der Witterung ausgesetzt werden.

Uwe Köhler

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