Kabelfernsehen: Nach dem Ende des Nebenkostenprivilegs müssen Mieter einige wichtige Schritte unternehmen, um sicherzustellen, dass sie weiterhin Zugang zu Fernsehdiensten haben. Zunächst sollten Mieter prüfen, ob Kabelfernsehen tatsächlich in ihren Nebenkosten enthalten war und ob sie nun direkt mit dem Anbieter in Kontakt treten müssen. Alternativ könnten sie sich für alternative Fernsehdienste wie Streaming-Plattformen entscheiden. Wichtig ist es, die Vertragsbedingungen genau zu prüfen und gegebenenfalls rechtzeitig zu handeln, um Unterbrechungen im Fernsehsignal zu vermeiden. Mieter sollten sich auch über Kosten und Laufzeiten informieren, um die beste Entscheidung für ihre Bedürfnisse zu treffen.
Ende des Nebenkostenprivilegs für Kabelfernsehen: Mieter vor wichtigen Schritten ab Juli
Das Gesetz gilt schon seit Dezember 2021, doch die Übergangsfrist endet erst in knapp drei Monaten: Ab Juli ist das sogenannte Nebenkostenprivileg für das Kabelfernsehen abgeschafft.
Was ist das Nebenkostenprivileg? Bisher können Eigentümer eines Mehrfamilienhauses, die einen gemeinsamen Kabelanschluss haben, die Kosten des Sammelvertrages auf ihre Mieter umlegen.
Ändern sich die Preise für Kabelfernsehen? Mieter schließen ab Juli, wenn sie nicht komplett auf Kabelfernsehen und damit die Kosten verzichten, alleine statt gesammelt Verträge mit den Anbietern ab.
Was rät die Verbraucherschutzzentrale im Kreis Kleve? Mieterinnen und Mieter müssen sich ab dem 1. Juli selbstständig um einen TV-Vertrag kümmern. Zu diesen Alternativen gehören Satellit, Antenne oder Fernsehen per Internet.
Kabelfernsehen ohne Nebenkostenprivileg: Tipps der Verbraucherschutzzentrale im Kreis Kleve
Das Gesetz gilt schon seit Dezember 2021, doch die Übergangsfrist endet erst in knapp drei Monaten: Ab Juli ist das sogenannte Nebenkostenprivileg für das Kabelfernsehen abgeschafft.
Was rät die Verbraucherschutzzentrale im Kreis Kleve? Die Verbraucherschutzzentrale warnt vor Medienberatern, die an der Haustür mit der Abschaltung des Kabelanschlusses drohen. Mieter sollten niemanden unangekündigt in die Wohnung lassen und sich von Vertretern nicht zu einem Abschluss eines neuen Vertrags drängen lassen.
Schreibe einen Kommentar