- „„Kalt eröffnetes Verbrechen“: Claudia K. – Landgericht spricht Urteil im Mordfall an Stewardess aus“
- Lebenslange Haft für Sven K.: Urteil im Mordfall Claudia K. gesprochen
- Kalt eröffnetes Verbrechen: Sven K. muss lebenslang für Mord an Stewardess Claudia K. büßen
- Schwere Strafe für Sven K.: Urteil im 17 Jahre alten Mordfall Claudia K. bekannt
„„Kalt eröffnetes Verbrechen“: Claudia K. – Landgericht spricht Urteil im Mordfall an Stewardess aus“
Am heutigen Tage hat das Landgericht ein lang erwartetes Urteil im Mordfall der Stewardess Claudia K. gesprochen. Der Fall, der als Kalt eröffnetes Verbrechen bekannt wurde, hatte die Öffentlichkeit schockiert und entsetzt. Die 28-jährige Stewardess wurde brutal ermordet aufgefunden und die Ermittlungen zogen sich über Monate hin. Nun liegt das Urteil vor, das viele Fragen beantworten soll. Die Frage nach der Schuld des Angeklagten, Claudia K., stand im Mittelpunkt des Prozesses. Wir werden Ihnen in den folgenden Zeilen berichten, wie das Gericht entschieden hat und was dies für die Beteiligten bedeutet.
Lebenslange Haft für Sven K.: Urteil im Mordfall Claudia K. gesprochen
Als Jochen Kötter das Urteil verkündet, scheint Sven K. auf der Anklagebank zu erstarren. Um 15.10 Uhr beraubt der Vorsitzende Richter den 58-Jährigen der letzten Hoffnung darauf, den Saal als freier Mann verlassen zu können.
Kalt eröffnetes Verbrechen: Sven K. muss lebenslang für Mord an Stewardess Claudia K. büßen
Zuvor hatten die Verteidiger Jochen Ohliger und Athanasios Antonakis gefordert, den Angeklagten aus Mangel an Beweisen freizusprechen. Sein Mandant habe nie bestritten, am Tatort gewesen zu sein, so Ohliger. Er habe, so hatte es Sven K. selbst behauptet, einen „André“ dorthin gefahren und als der nicht zum Auto zurückgekommen sei an jenem Morgen, will K. zur Wohnung des Opfers gegangen sein und Erste Hilfe geleistet haben, als er die Stewardess am Boden in einer Blutlache habe liegen sehen.
Der „André“, so der Angeklagte, habe ihn mit dem Tode bedroht und vom Tatort weggezerrt. Jahrelang habe er nicht darüber sprechen können – offenbar auch nicht, als er 2007 von der Polizei befragt worden war.
Schwere Strafe für Sven K.: Urteil im 17 Jahre alten Mordfall Claudia K. bekannt
Nicht zuletzt das Verhalten von Sven K. nach der Tat hatte Fragen aufgeworfen in einem Prozess, in dem die Kammer vor der Herausforderung stand, einen Mord aufzuklären, der beinahe zwei Jahrzehnte zurückliegt.
Sohn als Zeuge vor Gericht – „Für mich hat sich damals alles geändert“
Was nach dem Urteil passieren kann:
Juristische Folgen: Das Urteil des Landgerichts Wuppertal bedeutet nicht automatisch das Ende aller juristischen Auseinandersetzungen um den 17 Jahre zurückliegenden Fall. Möglich, dass sich demnächst der Bundesgerichtshof (BGH) mit der Revision des Angeklagten befassen muss.
„Cold Case“ aus Velbert 2007 vor Landgericht
Der Fall landete bei den Akten - bis Ermittler den „Cold Case“ wieder aufgriffen. DNA-Spuren, die damals auf Folien gesichert und mit einem neuen Verfahren ausgewertet worden waren, hatten 2023 nach Hessen zum Tankstellenräuber Sven K. geführt.
Dass der nun auf der Anklagebank saß und einen anderen beschuldigte, lässt aus Sicht von Staatsanwältin Janina Bachtenkirch nur eine Erklärung zu: K. habe vorher in die Akte geschaut und das Phantombild gesehen, mit dem damals nach dem Tatverdächtigen gesucht worden war.
Mittellange Haare, zum Zopf gebunden, Wollmütze: Was der Angeklagte über „den André“ sage, passe auffällig gut zu dem Mann, den eine Zeugin am Tattag vor der Haustüre von Claudia K. gesehen haben will.
Anklage im „Cold Case“ Claudia K. erhoben
Am Landgericht Wuppertal
Dass es der Angeklagte selbst war, der im Februar 2007 in Velbert war und Claudia K. getötet hat: Davon war die Kammer am Ende der Beweisaufnahme überzeugt. Hartmut K, der Ex-Mann des Opfers, habe den nun verurteilten Sven K. damals „in die Rachegelüste gegenüber seiner Ehefrau einbezogen“ und mit deren Ermordung beauftragt.
Monatelang hatte der Vorsitzende Richter Jochen Kötter im Gedächtnis von Zeugen geschürft, viele konnten etwas zum Opfer und zum „tyrannischen Ehemann“ von Claudia K. sagen. Über den nun verurteilten Sven K. erfuhr man hingegen wenig: Kfz-Meister, Hochzeit, Kinder - und zwischendrin Geldnot, Tankstellenüberfälle und ein Mord. Danach ging es mit dem biederen Leben weiter, damit dürfte es nach diesem Urteil erst mal vorbei sein.
An den Sohn (33) des Opfers gewandt, sagt Kötter, er könne nicht versprechen, dass „die Odyssee“ vorbei sei. Möglich, dass sich demnächst der Bundesgerichtshof (BGH) mit der Revision des Angeklagten befassen muss.
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