Kindergrundsicherung: FDP droht im Bundestag mit Nein
Die Diskussion über die Kindergrundsicherung im Bundestag hat eine neue Wendung genommen, als die FDP mit einem entschiedenen Nein drohte. Diese Maßnahme wurde von anderen Parteien als wichtiger Schritt zur Armutsbekämpfung angesehen, jedoch stößt sie bei der FDP auf Widerstand. Die Debatte über die Kindergrundsicherung ist ein zentrales Thema in der aktuellen politischen Landschaft und spaltet die Meinungen der Abgeordneten. Die FDP argumentiert, dass andere Maßnahmen effektiver wären, um Kinderarmut zu bekämpfen. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation weiterentwickeln wird und ob die FDP ihre Position beibehalten wird.
FDP lehnt Kindergrundsicherung ab: Kritik an GrünenPolitikerin im Bundestag
Generalsekretär Bijan Djir-Sarai kritisierte in der „Bild“-Zeitung, dass die Grünen-Politikerin 5000 zusätzliche Personalstellen zur Abwicklung der Kindergrundsicherung vorsieht. Er fügte hinzu: „Frau Paus‘ Pläne für eine Kindergrundsicherung sind ein Bürokratie-Monster, realitätsfern und werden kaum einem Kind wirksam aus der Armut helfen. Ohne eine grundsätzliche Überarbeitung ist das Gesetz nicht zustimmungsfähig.“ Djir-Sarai forderte Paus auf, den Gesetzentwurf selbst umfassend zu ändern. „Wenn die Ministerin ihr Gesetz noch retten will, muss sie endlich etwas Praktikables auf den Tisch legen.“
Kindergrundsicherung verzögert sich: Debatte um Bürokratie und Wirksamkeit
Mehrere FDP-Politiker, darunter der Finanzminister und Parteichef Christian Lindner, hatten bereits ihren Unmut über Paus' Gesetzentwurf geäußert. Dabei drehte es sich zuletzt vor allem um die Schaffung der 5000 neuen Stellen. Paus hatte erklärt: „Das zusätzliche Personal bedeutet eine Bürokratieentlastung für die Bürger. Im Moment tragen sie die Bürokratielast, müssen von Pontius zu Pilatus rennen.“ Der Gesetzentwurf zur Kindergrundsicherung befindet sich derzeit in der parlamentarischen Beratung zwischen den Fraktionen.
Kommt die Kindergrundsicherung noch 2025?
Das Kabinett hatte im September einen Gesetzentwurf mit dem Ziel verabschiedet, dass die Kindergrundsicherung am 1. Januar 2025 in Kraft tritt. Nach Bedenken der Bundesagentur für Arbeit und des Bundesrats kündigte die Bundesregierung im Dezember an, den Zeitplan zu überprüfen. Auf dpa-Anfrage teilte das Ministerium von Paus in der vergangenen Woche mit, dass der Zeitplan sowie der Zeitpunkt der Verabschiedung des Entwurfs „vom Fortgang der Beratungen“ im Parlament abhängig seien.
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