- Klausel in Wohnungsverträgen sorgt für Biergarten-Ausschluss in Düsseldorfer Chateau Rikx
- Klausel in Wohnungsverträgen sorgt für Biergarten-Ausschluss
- Gericht hebt Genehmigung für Bauprojekt auf ehemaligem Chateau-Rikx-Gelände auf
- Wohnprojekt in Düsseldorfer Chateau Rikx: Baustopp aufgehoben, aber Kritik gibt es weiter
Klausel in Wohnungsverträgen sorgt für Biergarten-Ausschluss in Düsseldorfer Chateau Rikx
Ein umstrittener Passus in den Wohnungsverträgen des Düsseldorfer Chateau Rikx sorgt für Aufregung unter den Mietern. Die Klausel, die in den Verträgen enthalten ist, führt zu einem Ausschluss von der Nutzung des beliebten Biergartens, der sich auf dem Gelände des Chateau Rikx befindet. Die Mieter, die sich auf die Aussicht auf ein entspanntes Biergarten-Erlebnis gefreut haben, müssen nun enttäuscht feststellen, dass sie von dieser Möglichkeit ausgeschlossen sind. Die Frage, warum die Verwaltung des Chateau Rikx diese umstrittene Klausel in die Verträge aufgenommen hat, bleibt weiterhin unbeantwortet.
Klausel in Wohnungsverträgen sorgt für Biergarten-Ausschluss
In Düsseldorf hat das Luxuswohnprojekt Belsenplatz auf dem Gelände des ehemaligen Clubs Chateau Rikx vor dem Verwaltungsgericht eine neue Schlappe erlitten. Der Investor kann das nicht verstehen: Die Käufer hätten nichts gegen den Biergarten nebenan.
Gericht hebt Genehmigung für Bauprojekt auf ehemaligem Chateau-Rikx-Gelände auf
Die Begründung, zusammengefasst: Im Genehmigungsverfahren wurde der Biergarten nicht genügend berücksichtigt – also vor allem der typische Lärm von dort. Axel Schmitz vom Immobilienentwickler Ralf Schmitz kann die Aufregung um sein Projekt nicht verstehen: Unsere Kunden werden im Kaufvertrag darauf hingewiesen, dass es unter Umständen lauter sein kann.
Das ist etwas enttäuschend, besonders natürlich für unsere Kunden.
Außerdem kämen die Käufer auch regelmäßig zur Baustelle. Sie würden am Rohbau bereits sehen, worauf sie sich einlassen – und hätten kein Problem damit. Für Schmitz ist es eine nervenaufreibende Zeit: Wir passiert so etwas zum ersten Mal.
Wohnprojekt in Düsseldorfer Chateau Rikx: Baustopp aufgehoben, aber Kritik gibt es weiter
Der Pächter des Alten Bahnhofs, Toni Link, ist überrascht, dass das Gebäude laut der ursprünglichen Baugenehmigung so nah an den Alten Bahnhof rücken durfte. Der ist nämlich denkmalgeschützt, das heißt, dass man zum Beispiel freie Sicht auf das Haus haben muss.
Ich frage mich, wie mit dem Gebäude nebenan der Denkmalschutz gewährleistet bleibt.
Link macht sich selbst andere Sorgen: Unsere Küche ist hinten raus – nah am Neubau. Dann der typische Sound des Biergartens und die Anlieferung ab 4 oder 5 Uhr morgens. Das sind alles Parameter, die ich in Verbindung mit den geplanten Wohnungen kritisch sehe.
Auch Immobilienmaklerin Victoria Saitta, die ihr Büro in Oberkassel hat, ist von der Diskussion überrascht: Wer an den Belsenplatz zieht, möchte urban wohnen. Und städtischer als Luegallee und Belsenplatz geht es kaum.
Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts will Ralf Schmitz jetzt vor das Oberverwaltungsgericht in Münster ziehen. Solange der Rechtsstreit noch läuft, darf der Investor weiterbauen. Und das tut er zurzeit auch.
Wir werden das Haus zu Ende bauen, keine Frage.
Ich denke, Mitte 2025 wird es fertig sein, so Axel Schmitz.
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