Koalition will Kirchenstaatsleistungen kündigen
Die Regierungskoalition aus CDU, CSU und SPD hat sich auf einen wichtigen Schritt geeinigt: Die Kündigung der Kirchenstaatsleistungen soll nun umgesetzt werden. Diese Entscheidung markiert einen bedeutenden Einschnitt in der Geschichte der Beziehungen zwischen Staat und Kirche in Deutschland. Die Kirchenstaatsleistungen, die seit dem Jahr 1803 bestehen, sehen vor, dass der Staat den Kirchen jährlich Millionenbeträge zahlt. Nun soll dieser Zustand beendet werden. Die Koalition will damit die Trennung von Staat und Kirche konsequent umsetzen und die Neutralität des Staates in Fragen der Religion stärken. Die Frage ist nun, wie die Kirchen auf diese Entscheidung reagieren werden und wie sie ihre Finanzen in Zukunft sichern werden.
Koalition plant Ablösung von Kirchenstaatsleistungen: Neuer Gesetzentwurf im Herbst geplant
Die Ampel-Koalition will im Herbst einen Gesetzentwurf vorlegen, der die Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen regelt. Dies teilte die FDP-Abgeordnete Sandra Bubendorfer-Licht der Deutschen Presse-Agentur mit.
Keine Zustimmung des Bundesrates erforderlich, sagte Bubendorfer-Licht. Das Grundgesetz schreibe in diesem Fall keine Zustimmung des Bundesrates vor. „Die Blockadehaltung der Länder zwingt die Koalition leider dazu, diesen Weg zu gehen.“
Die Staatsleistungen werden den Kirchen als Entschädigung für die Enteignung kirchlicher Güter und Grundstücke im Zuge der Säkularisierung vor allem Anfang des 19. Jahrhunderts gezahlt. Außer Hamburg und Bremen zahlen deshalb alle Bundesländer eine jährliche Summe an die katholische und die evangelische Kirche. Zuletzt waren es bundesweit insgesamt rund 550 Millionen Euro pro Jahr.
Durch diese Zahlungen müssen auch diejenigen Steuerzahler für Glaubensgemeinschaften zahlen, die damit gar nichts zu tun haben – und das werden Jahr für Jahr mehr. Im vergangenen Jahr traten allein aus der katholischen Kirche rund 400.000 Menschen aus, im Jahr davor mehr als eine halbe Million.
Kirchenstaatsleistungen in Gefahr: Ampel-Koalition will Ablösung durchsetzen, ohne Bundesratszustimmung
Die Ampel-Regierung will die Kirchen deshalb nun aushalten und Kirche und Staat so entflechten. Aufbringen müssten die Ablösesumme aber wohl die Länder – und hier gibt es klaren Widerstand.
„Die Kirchen zeigen sich hier deutlich kooperativer und gesprächsbereiter als manche Vertreter der Länder“, erklärten die drei zuständigen Abgeordneten in den Ampel-Fraktionen, Lars Castellucci (SPD), Konstantin von Notz (Grüne) und Bubendorfer-Licht (FDP).
Es seien große Spielräume und jahrzehntelange Übergangsfristen für die Länder vorgesehen. Der Bund müsste die Rahmenbedingungen zur Ablösung gesetzlich regeln. Konkret über die Modalitäten verhandeln müssten jedoch die Länder, aus deren Haushalten die Zahlungen fließen.
Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) betonte, die Länder seien sich in ihrer Ablehnung „sehr einig“. „Ich kann nur dazu raten, diese Pläne nicht weiterzuverfolgen“, sagte er der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Die Haushaltslage in vielen Bundesländern sei so angespannt, dass Ablösezahlungen an die Kirchen in absehbarer Zeit schlichtweg nicht möglich seien.
Der Chef der Staatskanzlei in Sachsen-Anhalt, Rainer Robra (CDU), warnte vor einem Alleingang: „Es wäre dem deutschen Staatsaufbau angemessener, ein zustimmungspflichtiges Gesetz vorzulegen“, sagte Robra der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“.
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