Krefeld: Die Bezirksregierung hat die Beschwerde gegen den Oberbürgermeister Frank Meyer abgelehnt. Die Beschwerde wurde von Bürgerinnen und Bürgern eingereicht, die Unregelmäßigkeiten und Verstöße gegen das Gesetz durch den OB Meyer behaupteten. Nach einer gründlichen Prüfung der Vorwürfe kam die Bezirksregierung zu dem Schluss, dass keine ausreichenden Beweise vorliegen, um eine disziplinarische Maßnahme gegen den Bürgermeister zu rechtfertigen. Diese Entscheidung stärkt das Vertrauen in die Integrität des Oberbürgermeisters und zeigt, dass die Behörden transparent und gerecht handeln. OB Meyer begrüßte die Entscheidung und betonte seine Entschlossenheit, weiterhin für das Wohl der Stadt Krefeld zu arbeiten.
Bezirksregierung Düsseldorf weist Beschwerde gegen OB Meyer zurück: Keine Dienstverfehlungen feststellbar
Die Bezirksregierung Düsseldorf hat die Dienstaufsichtsbeschwerden von Ratsmitglied Björna Althoff und den Freien Wählern gegen Oberbürgermeister Frank Meyer abgelehnt. Nach Abschluss der Prüfung teilte die Behörde mit, dass keine dienstrechtlichen Verfehlungen des Oberbürgermeisters erkennbar seien, die weitere disziplinarrechtliche Schritte erforderlich machen würden. Die Beschwerdeführer wurden entsprechend informiert.
Althoff hatte Meyer im Zusammenhang mit einer Beschwerde gegen Stadtdirektor Markus Schön Dienstverfehlungen vorgeworfen. Meyer war für die Beschwerde gegen Schön zuständig und hatte sie abgelehnt. Althoff wandte sich daraufhin an die Bezirksregierung und warf Meyer unter anderem Befangenheit vor. Althoff äußerte sich enttäuscht über die Ablehnung und beabsichtigt, diese nicht hinzunehmen.
In einer Stellungnahme begründete sie ihre Position und forderte die Bezirksregierung auf, ihren Bescheid zu überprüfen. Althoff kritisierte, dass die Stellungnahme inhaltlich nicht auf ihre Argumente einging. Sie zweifelt weiterhin an der Rechtmäßigkeit der knappen Ablehnung der Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Schön und behauptet, dass Meyer und Schön im Zusammenhang mit einem Gutachten zum Surfpark gelogen und die Vertraulichkeitspflicht verletzt hätten.
Althoff behält sich vor, den Rechtsweg einzuschlagen, falls die Bezirksregierung bei ihrer Stellungnahme bleibt. Oberbürgermeister Meyer hatte die Dienstaufsichtsbeschwerden (ohne Althoff namentlich zu erwähnen) als Anschwärzungen bezeichnet.
Schreibe einen Kommentar