- Krefeld: Die türkische Gemeinde möchte einen Berufungsprozess nach dem Raser-Urteil verfolgen
- Krefeld: Türkische Gemeinde plant Demonstration gegen Urteil nach tödlichem Raserunfall
- Das Urteil im Überblick
- Vorgeschichte des Angeklagten
- Das Urteil des Amtsgerichts Neuss
- Die Reaktion der Türkischen Union
- Die Berufung vor dem Landgericht Düsseldorf
Krefeld: Die türkische Gemeinde möchte einen Berufungsprozess nach dem Raser-Urteil verfolgen
Die türkische Gemeinde in Krefeld ist empört über das Urteil im Raser-Prozess, das vor wenigen Tagen gefällt wurde. Die Angeklagten, die für den Tod von zwei Menschen im Jahr 2020 verantwortlich sind, wurden zu relativ milden Strafen verurteilt. Die türkische Gemeinde sieht dies als Ungerechtigkeit an und möchte nun einen Berufungsprozess einleiten, um eine höhere Strafe für die Täter zu erreichen. Die Gemeinde fühlt sich enttäuscht und traurig über das Urteil und hofft, dass die Justiz noch einmal über den Fall nachdenkt.
Krefeld: Türkische Gemeinde plant Demonstration gegen Urteil nach tödlichem Raserunfall
Die Ankündigung der Staatsanwaltschaft, im Falle des vom Amtsgericht Neuss zu einer Bewährungsstrafe verurteilten Rasers aus Krefeld in Berufung zu gehen, hat bei der Union der Türkischen und Islamischen Vereine in Krefeld und Umgebung zu einer gemischten Reaktion geführt.
„Auf der einen Seite sind wir nach der Berufung des Staatsanwalts erleichtert, jedoch immer noch über die Entscheidung des Richters irritiert“, teilte die Union in einer Stellungnahme mit.
Das Urteil im Überblick
Im März 2023 war der in dem Verfahren angeklagte Krefelder angetrunken und ohne Führerschein mit Tempo 240 auf der A44 in einen Kleinwagen gerast. Darin saß ein Familienvater aus Düsseldorf. Er überlebte den Unfall nicht.
Der 33-Jährige war auf dem Weg vom Fußballtraining in Krefeld nach Hause, er hinterlässt eine Frau und einen inzwischen vierjährigen Sohn. Das Unfallopfer stammte aus Krefeld, ist hier aufgewachsen und war ein Mitglied der muslimischen Gemeinde.
Vorgeschichte des Angeklagten
Bereits drei Jahre zuvor hatte er seinen Führerschein wegen Trunkenheit im Verkehr verloren und war schon zwei Mal wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Führerschein verurteilt worden.
Das Urteil des Amtsgerichts Neuss
Das Urteil, das vor bald zwei Wochen gesprochen wurde, hatte eine Welle der Empörung ausgelöst. Der 47-Jährige wurde zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt – und zwar nicht wegen fahrlässiger Tötung, sondern nur wegen einer fahrlässigen Trunkenheitsfahrt und Fahrens ohne Führerschein.
Als Auflage muss der Mann zudem der Witwe des Opfers 5000 Euro als Wiedergutmachung zahlen und eine Führerscheinsperre von fünf Jahren wurde gegen ihn verhängt. Vor Gericht entschuldige er sich zudem bei der Witwe.
Die Reaktion der Türkischen Union
Die Türkische Union reagierte mit einem Aufruf in den sozialen Netzwerken zu einer Demonstration, sollte die Staatsanwaltschaft keine Berufung gegen das Urteil einlegen.
„Wir haben Vertrauen in unseren Rechtsstaat und sind zutiefst dankbar für die Unterstützung zahlreicher Anwälte, die sich mit uns in Verbindung gesetzt haben und ihre Expertise zur Verfügung stellen.“
Die Berufung vor dem Landgericht Düsseldorf
Die Berufung wird nun vor dem Landgericht Düsseldorf verhandelt werden. Wie das Amtsgericht Neuss auf Anfrage unserer Redaktion mitteilt, wird in Neuss derzeit das ausführliche Urteil schriftlich gefasst, „danach wird die Akte an das Landgericht Düsseldorf abgegeben.“
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