Krefeld: Verdacht auf Betrug - Zoll durchsucht zehn Objekte
In der Stadt Krefeld im Bundesland Nordrhein-Westfalen sind die Ermittlungen gegen einen Verdacht auf Betrug in vollem Gange. Wie die Zollbehörde mitteilte, durchsuchten Beamte in den vergangenen Tagen zehn Objekte im Stadtgebiet. Die Aktionen sind Teil einer umfassenden Ermittlung, die aufgrund von Hinweisen auf wirtschaftliche Straftaten initiiert wurde. Die Zollfahndung hat bereits erste Beweise sichergestellt, die den Verdacht auf eine groß angelegte Betrugsaffäre stützen. Die Ermittlungen dauern an, um die Hintergründe des Verdachts aufzuklären und mögliche Tatverdächtige zu ermitteln.
Verdacht auf Sozialbetrug: Zoll durchsucht zehn Objekte in Krefeld
Im Rahmen von Ermittlungen gegen Sozialbetrüger haben Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Krefeld umfangreiche Durchsuchungsmaßnahmen durchgeführt. Beschuldigt werden ein Mann und eine Frau, die verdächtigt werden, als Inhaber verschiedener Geschäfte in der Gastronomie- und Glücksspielbranche, über mehrere Jahre Arbeitsentgelte (Sozialversicherungsbeiträge) vorenthalten und veruntreut zu haben.
Zehn Objekte kontrolliert: Die eingesetzten Arbeitnehmer wurden entweder gar nicht oder nicht in vollem Umfang angemeldet. Insgesamt waren rund 50 Beamte des Zolls sowie Kräfte der kommunalen Ordnungsbehörden und der Landespolizei im Einsatz. Es wurden insgesamt zehn Objekte kontrolliert, die als Wohn- und Geschäftsräume den Tatverdächtigen zugeordnet werden.
Aufgrund der noch laufenden Ermittlungen können derzeit keine weiteren Angaben gemacht werden. Bereits im Juni hatte es eine Groß-Razzia des Zolls in Krefeld gegeben: Es ging um den Verdacht der illegalen Beschäftigung, Einschleusen von Ausländern und Sozialbetrug.
Bei Kontrollen in der Gastronomie sind Beamte des Zolls mehreren Fällen möglicher Schwarzarbeit auf die Spur gekommen. Neben Hotel- und Gastronomiebetrieben in Krefeld kontrollierten die Fahnder damals weitere Einrichtungen in der Region, sie trafen dabei in 17 Objekten insgesamt 62 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an, die hinsichtlich der Beschäftigungsverhältnisse überprüft wurden.
In der Seidenstadt wurden dabei in einem Restaurant zwei chinesische Staatsbürger angetroffen, die scheinbar nicht im Besitz eines erforderlichen Aufenthaltstitels waren und sich durch die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit illegal im Bundesgebiet aufhielten. Gegen beide Arbeitnehmer wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts eingeleitet. Einer der beiden wurde im Anschluss dem Polizeigewahrsam zugeführt.
Parallel wurde gegen den ebenfalls chinesischen Arbeitgeber ein Ermittlungsverfahren aufgrund des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt eingeleitet. Zudem konnte auch dieser keinen in Deutschland gültigen Aufenthaltstitel vorlegen, da ihm ein dauerhafter Aufenthalt innerhalb der EU lediglich in Spanien gestattet war.
Ein weiteres Strafverfahren wurde gegen einen georgischen Staatsbürger eingeleitet, der in einem asiatischen Restaurant bei der Arbeit angetroffen wurde und sich scheinbar auch nicht im Besitz einer Aufenthalts- oder Arbeitsgenehmigung befand.
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