Kreis Kleve: Warnung wegen Schweinepest – auch Hobbyhalter müssen Regeln beachten.
Im Kreis Kleve herrscht momentan eine besondere Vorsicht vor, da die Schweinepest im Umlauf ist. Die Behörden warnen vor einer möglichen Verbreitung der Krankheit und appellieren an alle Tierhalter, auch an Hobbyhalter, die notwendigen Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Es ist von großer Bedeutung, dass alle Tierhalter, egal ob professionell oder privat, die Vorschriften beachten und ihre Tiere entsprechend schützen. Nur durch eine gemeinsame Anstrengung kann die Verbreitung der Schweinepest verhindert werden. In den folgenden Absätzen erfahren Sie mehr über die notwendigen Schutzmaßnahmen und die Konsequenzen, wenn diese ignoriert werden.
Warnung vor Schweinepest: Kreis Kleve setzt auf Hygiene- und Sicherheitsregeln
Nach weiteren Ausbrüchen in Hessen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg muss jeglicher Kontakt zu Wildschweinen vermieden werden. Die Übertragung der Afrikanischen Schweinepest findet insbesondere durch den direkten Tierkontakt, aber auch über kontaminiertes Fleisch und Blut statt.
Alle Schweinehalter im Kreisgebiet sollten die Hygieneregeln für ihre Tierhaltung einhalten. Im Kreis Kleve gibt es aktuell keinen nachgewiesenen Fall. „Es ist besonders wichtig, dass auch Klein- und Hobby-Halter von Schweinen auf die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen achten“, betonen die Veterinäre des Kreises Kleve.
Sicherheitsmaßnahmen gegen die Afrikanische Schweinepest
Folgende Sicherheitsmaßnahmen helfen beim Schutz der Tiere gegen die Afrikanische Schweinepest:
- Futter, Einstreu, Geräte und sonstiges Material müssen so aufbewahrt werden, dass Wildschweine dazu keinen Zugang haben.
- Insbesondere dürfen Wildschweine keinen direkten Kontakt zu gehaltenen Schweinen haben.
- Die Halter sind verpflichtet, die Ställe und den Auslauf entsprechend mit Zäunen abzusichern.
- Sie sollten zudem auf Jagdaktivitäten in ASP-Restriktionszonen verzichten.
- Wenn Kontakt zu Wildschweinen bestand, muss alles gründlich gereinigt und desinfiziert werden.
- Ebenso sind Speisereste sowie Fleisch keinesfalls an Schweine zu verfüttern.
- Auch Kleinst- und Hobbyhalter sind verpflichtet, ihre Tiere bei der Tierseuchenkasse anzumelden.
Weitere Informationen hält der Kreis Kleve online bereit: www.kreis-kleve.de (Suchbegriff „ASP“).
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