Kritik am Reformvorschlag: Änderung für Schwangerschaftsabbrüche sorgt für Kontroversen

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Kritik am Reformvorschlag: Änderung für Schwangerschaftsabbrüche sorgt für Kontroversen

In Deutschland ist ein umstrittener Reformvorschlag vorgelegt worden, der die Rechte von Frauen bei Schwangerschaftsabbrüchen grundlegend ändern soll. Die geplante Änderung des § 218 des Strafgesetzbuchs sieht vor, dass Frauen künftig ohne Angabe von Gründen bis zur 12. Schwangerschaftswoche einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen können. Diese liberale Regelung stößt bei vielen auf Kritik und Ablehnung, insbesondere bei kirchlichen und konservativen Kreisen. Die Debatte um die Reform wird hitzig und emotional geführt, wobei sich die Meinungen zu den Rechten von Frauen und dem Schutz des ungeborenen Lebens diametral gegenüberstehen.

Kritik am Reformvorschlag: Änderung für Schwangerschaftsabbrüche sorgt für Kontroversen

26 zivilgesellschaftliche Organisationen haben einen Vorschlag für die weitgehende Liberalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen vorgelegt. Das Bündnis veröffentlichte am Donnerstag in Berlin einen Vorschlag für einen Gesetzentwurf, der die Liberalisierung von Abtreibungen bis zur 22. Schwangerschaftswoche vorsieht.

Abtreibungen sollen demnach nicht mehr nach dem Strafgesetzbuch, sondern im Schwangerschaftskonfliktgesetz geregelt und damit vollständig entkriminalisiert werden. Der Entwurf für die gesetzliche Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes wurde von Juristinnen verfasst, darunter auch von der Rechtsprofessorin Liane Wörner.

Reformvorschlag sorgt für Kontroversen: Organisationen fordern Liberalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen

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Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion lehnt den Vorstoß zur Neuregelung der Abtreibungsgesetzgebung ab. Die frauenpolitische Sprecherin der Fraktion, Silvia Breher, sagte der Katholischen-Nachrichten Agentur (KNA) am Donnerstagabend, dass der vorliegende Entwurf „weder dem Schutz der betroffenen Frauen noch dem Schutz des ungeborenen Lebens gerecht“ werde.

CDU-Frauen in NRW gegen Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen - Verkennt auch nicht das Recht auf Leben CDU-Frauen in NRW gegen Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen Angst vor Diskriminierung des Kindes – einer der Hauptgründe für Schwangerschaftsabbrüche Pro Familia in Mönchengladbach

Kritik am Gesetzentwurf: Union lehnt Reform für Schwangerschaftsabbrüche ab

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Breher kritisierte gegenüber der KNA, dass der Entwurf die Menschenwürde des ungeborenen Lebens in Frage stelle. Das Bundesverfassungsgericht habe in dieser Frage bereits klar entschieden. Zugleich habe der Staat in seiner Schutzpflicht für das ungeborene Leben „ausreichende Maßnahmen normativer und tatsächlicher Art zu ergreifen, die dazu führen, dass ein angemessener und als solcher wirksamer Schutz erreicht“ werde.

Streit um Schwangerschaftsabbrüche: Beratungspflicht soll entfallen, aber selbstbestimmte Entscheidung der Frau bleiben

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Ungewollt Schwangere, die einen Abbruch vornehmen lassen möchten, sollen dem Entwurf zufolge künftig keine verpflichtende Beratung mehr wahrnehmen müssen, das Recht auf Beratung haben sie allerdings weiterhin. Damit entfiele auch die aktuell geltende Wartefrist von mindestens drei Tagen zwischen der Beratung und dem möglichen Abbruch.

Nach der 22. Schwangerschaftswoche soll der Abbruch nur dann erlaubt sein, wenn medizinische Gründe dafür sprechen. Ab der 22. Schwangerschaftswoche gelten Föten außerhalb des Mutterleibs als lebensfähig.

Zudem sollen die Krankenkassen mit der weitgehenden Legalisierung die Kosten für Abbrüche übernehmen. Unter den 26 Vereine und Organisationen, die den Vorschlag präsentierten, zählen der Bundesverband von pro familia, der Deutsche Juristinnenbund, UN Women Deutschland, ver.di, die Arbeiterwohlfahrt und die Evangelischen Frauen in Deutschland.

Warum Frauen Schwangerschaften abbrechen

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Abtreibung in Deutschland noch rechtswidrig

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Derzeit sind Abtreibungen in Deutschland grundsätzlich rechtswidrig, innerhalb einer bestimmten Frist und nach einer Beratung aber straffrei. Sie sind in Paragraf 218 des Strafgesetzbuches geregelt. Die derzeitige Rechtslage verstoße gegen Grundrechte der Schwangeren, heißt es in dem Entwurf.

Kritik daran kam aus der katholischen Kirche und katholischen Sozialverbänden. Der Sprecher der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Matthias Kopp, erklärte, die deutschen Bischöfe träten weiterhin für den Erhalt des bestehenden Schutzkonzeptes ein. Dieses schütze sowohl die Selbstbestimmung und Gesundheit der Frau als auch des ungeborenen Kindes.

Auch der Caritasverband will keine Änderungen an der gesetzlichen Regelung. Eine Gesetzesinitiative im Bundestag für die Änderung der Regelung existiert derzeit nicht. Die Grünen Bundestagsabgeordneten Maria Klein-Schmeink und Ulle Schauws erklärten, die Fraktion lote derzeit eine mehrheitsfähige Lösung aus.

Die Fraktion habe das Ziel, noch in dieser Legislaturperiode zu einer Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs zu kommen. Auch in der SPD-Fraktion setzen sich Fachpolitikerinnen für eine Neuregelung ein.

Bischöfe: Keine Kriminalisierung der Schwangeren

Die Deutsche Bischofskonferenz befürchtet, dass bei der vorgeschlagenen Reform der Anspruch auf gleichen Schutz von ungeborenem wie geborenem menschlichen Leben aufgegeben werde. Auch das Bundesverfassungsgericht betone, dass spätestens mit der Einnistung der befruchteten Eizelle von einem menschlichen Leben auszugehen sei.

Hochproblematisch und in sich widersprüchlich sei es, dass gerade die Schutzbedürftigkeit des Ungeborenen und sein völliges Angewiesensein auf die werdende Mutter eine Begründung für eine verminderte staatliche Schutzpflicht gegenüber dem ungeborenen Kind darstellen solle.

Weiter betonen sie, die Argumentation für eine außerstrafrechtliche Regelung sei nicht stichhaltig. Eine Kriminalisierung oder Stigmatisierung von ungewollt Schwangeren sowie von Ärztinnen und Ärzten gebe es durch die derzeitige Regelung nicht.

Das geltende Beratungskonzept setze auf die letztverantwortliche Entscheidung der Frau nach dem Beratungsgespräch und trage damit ihrem Selbstbestimmungsrecht Rechnung.

Caritas will Beratungspflicht beibehalten

Der Deutsche Caritasverband und sein Fachverband Sozialdienst katholischer Frauen warben ebenfalls für die Beibehaltung der Beratungspflicht im Schwangerschaftskonflikt und für die geltenden Regelungen im Strafgesetzbuch.

Notwendig sei ein Rechtsrahmen, der die schwangere Frau und ihr Kind in ihren Rechten gleichermaßen ernst nehme. Weiter heißt es, viele Frauen in Konfliktsituationen bräuchten Unterstützung, Schutz und Zeit, um sich entscheiden zu können.

Die Beratungspflicht biete die Gewähr, dass sie durch eine Beratung in oftmals komplexen und scheinbar unlösbaren Konfliktsituationen eine für sie passende Entscheidung treffen könnten.

Holger Peters

Ich bin Holger, Redakteur bei Real Raw News, einer digitalen Generalistenzeitung mit Schwerpunkt auf nationalen Nachrichten in Deutschland. Meine Leidenschaft gilt der Berichterstattung über Kultur, Wirtschaft, Sport und aktuellen Nachrichten. Durch meine fundierten Recherchen und mein Gespür für relevante Themen trage ich dazu bei, unseren Lesern stets aktuelle und informative Inhalte zu präsentieren. Mein Ziel ist es, die Vielfalt und Tiefe der deutschen Nachrichtenlandschaft abzubilden und unseren Lesern einen umfassenden Überblick über das Geschehen im Land zu bieten.

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