Lufthansa: Gewerkschaften rufen Flugbegleiter zum Warnstreik auf

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Lufthansa: Gewerkschaften rufen Flugbegleiter zum Warnstreik auf

Die Gewerkschaften der Fluggesellschaft Lufthansa haben am Dienstag ihren Warnstreik angekündigt. Die Flugbegleiter werden aufgerufen, am kommenden Donnerstag ihre Arbeit niederzulegen, um für ihre Forderungen nach besseren Arbeitsbedingungen und höheren Löhnen zu kämpfen. Der Warnstreik soll nach Angaben der Gewerkschaften bundesweit stattfinden und wird voraussichtlich zu Flugausfällen und Verspätungen führen. Die Lufthansa hat bereits angekündigt, dass sie alle notwendigen Schritte unternehmen wird, um die Auswirkungen des Streiks auf ihre Kunden zu minimieren. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation in den kommenden Tagen entwickelt.

Warnstreik bei Lufthansa: Reisende haben Rechte auf Entschädigung und Betreuung

Die Piloten und Kabinenpersonal der Lufthansa-Tochter sollen von Dienstag (27.8.) bis Freitag (30. August) die Arbeit niederlegen, wie die Gewerkschaften in Frankfurt mitteilen.

Was tun, wenn Flugbegleiter streiken und Flüge annulliert werden?

Was tun, wenn Flugbegleiter streiken und Flüge annulliert werden?

Welche Rechte haben betroffene Reisende, wenn Piloten und Flugbegleiter der Lufthansa-Tochter streiken und die Maschinen am Boden bleiben sollten? Antworten auf wichtige Fragen.

Rechte bei großen Verspätungen und kurzfristigen Annullierungen

Wer lange am Flughafen warten muss, hat laut dem Fluggastrechteportal Flightright Anspruch auf eine Versorgung - sprich, die Airline muss Getränke, Mahlzeiten, Telefonate sowie Hotelübernachtungen zur Verfügung stellen bzw. ermöglichen. Verspätet sich der Flug um mehr als fünf Stunden oder fällt er ganz aus, können Reisende den Ticketpreis zurückverlangen.

Als Alternative zur Rückerstattung des Original-Tickets können Reisende auch eine kostenlose Ersatzbeförderung verlangen.

Entschädigung bei Streik

Gibt es zusätzlich dazu auch Entschädigungen? Rechtlich handelt es sich bei Streiks des Airline-Personals nicht um einen außergewöhnlichen Umstand. Somit können Flugreisende bei kurzfristigen Annullierungen und großen Verspätungen einen Anspruch auf Entschädigung von 250 Euro bis 600 Euro geltend machen, schreibt das Fluggastrechteportal Flightright.

Die Höhe der Entschädigung hängt laut EU-Fluggastrechte-Verordnung zudem von der Flugstrecke ab - unterschieden wird zwischen Kurz-Streckenflügen (bis 1500 Kilometern), Mittel-Streckenflügen und Lang-Streckenflügen (mehr als 3500 Kilometer).

Was tun, wenn es unterwegs zu Verspätungen oder Annullierungen kommt?

Am besten an den Schalter der Airline wenden - und direkt dort zunächst Leistungen einfordern, rät das EVZ. Dort bekommen gestrandete Reisende Auskunft, etwa über ein Hotel oder den nächstmöglichen Rückflug. Wichtig: Die Aussagen schriftlich bestätigen lassen.

Übrigens: Wer eine Pauschalreise gebucht hat, kann sich an den Reiseveranstalter wenden - und hat je nach Fall meist noch weitergehende Rechte.

Wetter statt Streik - was ist, wenn der Flug aus anderen Gründen ausfällt?

Jüngst sind Fluggäste wegen Sturmböen auf der Insel Madeira gestrandet. Auch dann ist die Airline laut EVZ verpflichtet, in einem angemessenem Rahmen Betreuungsleistungen zur Verfügung zu stellen - wie Hotelzimmer sowie Mahlzeiten. Die Airline muss auch in diesem Fall schnellstmöglich einen Alternativ-Flug anbieten oder das Ticket erstatten.

Weil Wetterkapriolen außerhalb des Einflussbereichs der Airline liegen, sind die Aussichten auf zusätzliche Entschädigungszahlungen hier allerdings gering.

Die Airline reagiert nicht - was tun?

hinterher geltend machen. Wichtig ist laut EVZ dann aber, dass man alle Rechnungen aufbewahrt. Und sollte sich die Airline nicht um die nächstmögliche Flug-Alternative kümmern, können Reisende selbst einen Rückflug buchen und sich die Kosten erstatten lassen.

Ein wichtiger Tipp: Reisende sollten aufpassen, wenn sie den Flug vorsorglich selbst stornieren. Denn dann haben sie laut EVZ nicht die gleichen Rechte wie bei einer Annullierung seitens der Airline.

Gibt es später Probleme etwa bei der Kostenübernahme, können Reisende sich an die zuständige Schlichtungsstelle wenden. Das EVZ hat dazu eine Übersicht online erstellt. Voraussetzung, um an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen: In der Regel müssen Reisende zuvor versucht haben, sich direkt mit dem Anbieter zu einigen.

Klaus Schmitz

Ich bin Klaus, ein Experte und leidenschaftlicher Autor für Real Raw News, einer digitalen Generalistenzeitung mit Schwerpunkt auf nationalen Nachrichten in Deutschland. Meine Leidenschaft gilt der Berichterstattung über aktuelle Ereignisse in den Bereichen Kultur, Wirtschaft und Sport. Ich bin stets bestrebt, unseren Lesern fundierte und aktuelle Informationen zu liefern, die sie informieren und zum Nachdenken anregen. Mit meiner langjährigen Erfahrung im Journalismus und meiner Liebe zur deutschen Sprache bin ich stolz darauf, Teil des Teams von Real Raw News zu sein.

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