Marihuana-Qualm: Nachbar raucht sich Joint auf dem Balkon – ist das verboten?
Die Frage, ob das Rauchen von Marihuana auf dem eigenen Balkon erlaubt ist, beschäftigt viele Menschen. Insbesondere, wenn der Nachbar sich einen Joint anzündet und der Geruch in die Wohnung dringt. Ist dies verboten oder gibt es rechtliche Grauzonen? In Deutschland herrscht nach wie vor eine uneinheitliche Rechtsprechung in diesem Bereich. Während einige Gerichte das Rauchen von Marihuana auf dem Balkon als private Angelegenheit betrachten, sehen andere es als störende Umgebungseinwirkung an. Wir klären, was Sie wissen müssen, wenn Ihr Nachbar Marihuana auf dem Balkon raucht.
BalkonRauch: Ist ein Joint-Verbot auf dem Balkon verboten?
In Mietshäusern mit Balkonen ist es keine Seltenheit, dass ein Nachbar oder eine Nachbarin einen Joint raucht und der Geruch schnell in andere Wohnungen zieht, wenn Mieterinnen oder Mieter dort die Fenster offen haben.
Wer sich davon gestört fühlt, fragt sich sicher: Kann der Vermieter nicht ein Rauchverbot vorschreiben? Die Antwort ist recht eindeutig. „Vermietende können Mietenden innerhalb der Mietwohnung weder das Rauchen noch den Konsum von Marihuana, der seit April 2024 in Deutschland legal ist, verbieten“, heißt es vom Deutschen Mieterbund.
Ein Rauchverbot können Vermieterinnen und Vermieter den Angaben zufolge nur für Gemeinschaftsflächen wie Hausflure aussprechen.
Rechtliche Grenzen bei BalkonRauch
Obwohl ein generelles Rauchverbot auf dem Balkon nicht möglich ist, gibt es bestimmte Grenzen, die zu beachten sind. So hat der Bundesgerichtshof 2015 entschieden, dass Mieter, die sich durch einen auf dem Balkon rauchenden Nachbarn gestört fühlen, für konkrete Zeitabschnitte einen Rauchstopp fordern können.
Wenn der Geruch des Marihuanas regelmäßig in die Wohnung zieht und dadurch die Erholung beeinträchtigt wird, kann unter Umständen auch eine Mietminderung gefordert werden. Ob die Mietminderung gerechtfertigt ist, ist allerdings immer abhängig vom Einzelfall.
Gerichte haben hier in der Vergangenheit unterschiedlich entschieden. Es gibt aber Fälle, in denen eine Mietminderung von fünf bis zehn Prozent als angemessen erachtet wurden.
Es ist wichtig, dass Mieter und Vermieter sich an die geltenden Gesetze und Regeln halten und sich auf faire und verträgliche Lösungen einigen.
Rechte und Pflichten der Mieter und Vermieter müssen beachtet werden, um Streitigkeiten zu vermeiden und eine gute Nachbarschaft zu fördern.
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