Melanie Müller legt Berufung gegen ihr Urteil ein

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Melanie Müller legt Berufung gegen ihr Urteil ein

Die deutsche Schwimmerin Melanie Müller hat gegen ihr Urteil Berufung eingelegt. Das Schiedsgericht hatte die 27-Jährige wegen Dopings zu einer vierjährigen Sperre verurteilt. Müller bestreitet jedoch jeglichen Dopingmissbrauch und behauptet, dass die positiven Dopingproben auf einen Analysenfehler zurückzuführen seien. Die Athletin will ihre Unschuld beweisen und ihre Karriere nicht durch ein ungerechtes Urteil zerstören lassen. Nun wartet die Sportwelt mit Spannung auf die Entscheidung des Berufungsgerichts, das über das Schicksal der deutschen Schwimmerin entscheiden wird.

Melanie Müller legt Rechtsmittel gegen Urteil ein - Hitlergruß und Drogenbesitz

Die Schlagersängerin Melanie Müller akzeptiert ihre Verurteilung wegen des Zeigens des Hitlergrußes und Drogenbesitzes nicht. Der Verteidiger der 36-Jährigen hat Rechtsmittel eingelegt, teilte das Amtsgericht Leipzig mit.

Das Gericht hatte Müller vor einer Woche wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen sowie Drogenbesitzes zu einer Gesamtgeldstrafe von 160 Tagessätzen à 500 Euro, also 80.000 Euro, verurteilt.

Urteil: Müller hatte mehrmals den Hitlergruß gezeigt

Urteil: Müller hatte mehrmals den Hitlergruß gezeigt

Laut Gericht hatte Müller bei einem Konzert im September 2022 mehrmals den Hitlergruß gezeigt. Zudem hatten Ermittler bei einer Durchsuchung von Müllers Wohnung 0,69 Gramm Kokaingemisch und eine Ecstasy-Tablette entdeckt.

Bei dem Strafmaß war der Richter am Amtsgericht deutlich über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinausgegangen. Diese hatte 95 Tagessätze à 60 Euro gefordert – also 5.700 Euro. Die Verteidigung hatte auf einen Freispruch in beiden Anklagevorwürfen plädiert.

Offen ob Berufung oder Revision

Offen ob Berufung oder Revision

Nach Zustellung des schriftlichen Urteils habe die Verteidigung einen Monat Zeit, das Rechtsmittel zu konkretisieren, betonte der Amtsgerichtssprecher. Bei einer Berufung überprüft das Landgericht das Urteil aus erster Instanz sowohl in rechtlicher als auch in tatsächlicher Hinsicht. Daher führt die Berufung zu einer neuen Beweisaufnahme. Im Falle der Revision ist das Oberlandesgericht zuständig. Das Revisionsgericht prüft lediglich, ob das Urteil verfahrensrechtlich ordnungsgemäß zustande gekommen ist.

Melanie Müller weist Vorwürfe Hitlergruß und Drogen zurück

Die Verteidigung hatte in dem Prozess die Anklagevorwürfe über ihren Verteidiger zurückgewiesen. Bei der Handbewegung habe es sich um eine anheizende Geste für das Publikum gehandelt, hatte ihr Rechtsanwalt Adrian Stahl erklärt. Sie habe die Armbewegung schon bei vielen Konzerten gemacht, und zwar zu dem Schlachtruf: „Zicke Zacke, Zicke Zacke, hoi, hoi, hoi“. Überdies habe seine Mandantin keine rechte Gesinnung und sei unpolitisch.

Heidi Schulze

Ich bin Heidi, eine Journalistin bei der Webseite Real Raw News. Unsere digitale Generalistenzeitung konzentriert sich auf nationale Nachrichten in Deutschland, sowie auf Themen wie Kultur, Wirtschaft, Sport und aktuelle Ereignisse. Als Teil des Teams von Real Raw News ist es meine Leidenschaft, fundierte und relevante Berichterstattung zu liefern, um unsere Leser stets auf dem neuesten Stand zu halten. Mit meiner Erfahrung und meinem Engagement für Qualitätsjournalismus strebe ich danach, die Vielfalt der Nachrichtenlandschaft in Deutschland abzubilden und wichtige Themen zu beleuchten.

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