Mops Edda: Die Edda wird erneut vor Gericht verhandelt
In einem neuen Rechtsschritt wird die berühmte Edda, auch bekannt als Mops Edda, erneut vor Gericht verhandelt. Nachdem der Fall in den letzten Monaten für viel Aufsehen sorgte, soll nun endlich Klarheit geschaffen werden. Die Verteidigung der Hundebesitzerin hat eine Berufung eingelegt, um die vorherige Entscheidung anzufechten. Die öffentliche Meinung ist gespalten, viele fragen sich, ob die Tierquälerei-Vorwürfe gegen die Besitzerin berechtigt sind. Das Gericht muss nun entscheiden, ob die Edda tatsächlich misshandelt wurde oder ob es sich um eine falsche Anschuldigung handelt.
MopsEdda vor Gericht: Klägerin fordert Schadenersatz in Höhe von 19.000 Euro
Der Fall der gepfändeten und bei Ebay-Kleinanzeigen verkauften Mops-Dame aus Ahlen im Münsterland hat internationale Aufmerksamkeit erregt. Heute, am 21. Oktober, wird der jahrelange Streit um Mops Edda vor dem Oberlandesgericht (OLG) in Hamm verhandelt.
Die Klägerin, eine Polizeibeamtin aus Wülfrath bei Wuppertal, hatte das Tier Ende 2018 gekauft und verlangt eine fünfstellige Summe von der Stadt Ahlen als Verkäuferin. Aus ihrer Sicht hat der Mops zum Übergabe-Zeitpunkt an mehreren Krankheiten gelitten, die aber beim Kaufangebot nicht angegeben worden seien.
EddaDrama: MopsKäuferin will Stadt Ahlen für Krankheiten des Tiers verantwortlich machen
Nach dem Urteil des Landgerichts Münster vom 5. April 2023 war die Klägerin in Berufung vor das OLG gezogen. Der Senat in Hamm hat zur mündlichen Verhandlung einen Sachverständigen geladen, der den Hund damals untersucht und die relevanten Dokumente geprüft habe, sagte ein OLG-Sprecher.
Sollte die Beweisaufnahme planmäßig am Montag abgeschlossen werden, sei ein Urteil am selben Tag möglich. Die Klägerin fordert 19.000 Euro Schadenersatz von der Stadt Ahlen, da der Mops zum Zeitpunkt der Übergabe nicht geimpft gewesen sei und unter mehreren Augenkrankheiten leide.
Das Landgericht hatte der Klägerin lediglich 226 Euro plus Zinsen für angefallene Kosten zugesprochen, die Summe sei von der Stadt Ahlen zu zahlen. Das Tier sei zum Zeitpunkt der Übergabe nicht geimpft gewesen, der Klägerin stehe in diesem Punkt Schadenersatz zu, hatte das Landgericht entschieden.
Dagegen richte sich nun die Berufung der Hundebesitzerin. Die Klägerin wolle auch erreichen, dass die Stadt Ahlen künftige Behandlungskosten übernehmen müsse.
Der Fall der Mops Edda hatte als Mops-Affäre hohe Wellen geschlagen - und war Thema sogar in Medien in China, Russland und in den USA geworden.
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