Mord in Maisfels: BGH erklärt lebenslange Haft für 64-Jährigen als rechtskräftig
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein lebenslanges Hafturteil für einen 64-Jährigen bestätigt, der wegen Mordes an einer Frau in Maisfeld verurteilt wurde. Das Urteil des Landgerichts wurde damit rechtskräftig. Der Angeklagte war im Jahr 2019 wegen des vorsätzlichen Mordes an der 42-jährigen Frau verurteilt worden. Nach dem Urteil des BGH muss der 64-Jährige nun lebenslang im Gefängnis bleiben. Die Entscheidung des BGH bedeutet, dass das Urteil des Landgerichts rechtskräftig ist und nicht mehr angefochten werden kann.
BGH bestätigt lebenslange Haft für 32-Jährigen nach Mord in Maisfeld
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom Oktober bestätigt, wie er am Dienstag mitteilte. (3 StR 105/24)
Nach den Feststellungen des Landgerichts hatte der damals 32-jährige Mann das 50 Jahre alte Opfer in ein Maisfeld gebracht. Dort erstach er die ihm unbekannte Frau mit mindestens 13 Messerstichen in Brust und Bauch.
Der Angeklagte konnte nach mehreren Jahrzehnten aufgrund von DNA-Spuren unter einem Fingernagel der Getöteten überführt werden. Hintergrund waren verbesserte Untersuchungsmethoden. Das Landgericht Düsseldorf verurteilte den Mann im Oktober wegen Mordes zu lebenslanger Haft. Dies bestätigte der BGH nun als rechtsfehlerfrei.
Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig. Die Tat vom 20. August 1992 am Rheindeich in Meerbusch bei Düsseldorf war jahrzehntelang unaufgeklärt geblieben.
Mord im Maisfeld kommt nach 30 Jahren vor Gericht
Im November 1993 berichtete die ZDF-Sendung „Aktenzeichen XY . ungelöst“ über sogenannte „Morde im Maisfeld“. In einem Fall ging es dabei auch um eine 50-jährige Reiseführerin, die seit August 1992 zunächst als vermisst galt.
In dem Maisfeld bei Meerbusch wurde schließlich ihre Leiche entdeckt. Die Kriminalpolizei ging damals von einem Sexualmord aus. Die Suche nach dem Täter brachte aber zunächst keinen Erfolg.
Der Angeklagte wurde erst im Jahr 2022 nach einem vorgenommenen DNA-Abgleich ermittelt. Das Landgericht Düsseldorf verurteilte den Mann im Oktober wegen Mordes zu lebenslanger Haft.
Der BGH hat nun das Urteil des Landgerichts Düsseldorf bestätigt und somit die lebenslange Haft für den 32-Jährigen bestätigt.
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