Mülheim an der Ruhr: Richter spricht Feuerwehrleute Entschädigung zu für Bereitschaft (Traducción: Mülheim an der Ruhr: El juez dicta sentencia y oto

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Mülheim an der Ruhr: Richter spricht Feuerwehrleute Entschädigung zu für Bereitschaft

In einer bedeutenden Entscheidung hat ein Richter in Mülheim an der Ruhr einen wichtigen Sieg für die Feuerwehrleute der Stadt errungen. Nach langem Rechtsstreit sprach der Richter den Feuerwehrleuten eine Entschädigung für ihre Bereitschaft zu. Dieser Beschluss ist ein wichtiger Meilenstein für die Feuerwehrleute, die sich für ihre Arbeitszeit und -bedingungen eingesetzt haben. Die Entscheidung hat weitreichende Auswirkungen auf die Arbeit der Feuerwehr in Mülheim an der Ruhr und könnte sich auch auf andere Feuerwehren in Deutschland auswirken.

Richterliche Entscheidung für Feuerwehrleute: Entschädigung für Bereitschaftsdienste zugestanden

Das NRW-Oberverwaltungsgericht in Münster hat in einem Grundsatzurteil entschieden, dass Feuerwehrleute in Mülheim an der Ruhr Entschädigung für geleistete Alarmbereitschaftszeiten erhalten, soweit diese über die wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden hinausgehen.

Zwei Feuerwehrleute hatten Klage gegen die Stadt Mülheim an der Ruhr erhoben, nachdem ihre Entschädigungsklagen vom Verwaltungsgericht Düsseldorf abgewiesen worden waren. Die Kläger fordern, dass die Alarmbereitschaft außerhalb der üblichen Bürozeiten auch von Zuhause aus als normale Arbeitszeit anerkannt wird.

Alarmbereitschaft als Arbeitszeit anerkannt

Alarmbereitschaft als Arbeitszeit anerkannt

Das OVG betonte, dass die von den Klägern im sogenannten Direktions- beziehungsweise Hintergrunddienst geleisteten Alarmbereitschaftszeiten in vollem Umfang als Arbeitszeit im Sinne der europarechtlichen Vorgaben einzustufen sind. Die Alarmbereitschaftszeiten würden als 24-Stunden-Dienste geleistet, den Feuerwehrleuten sei dabei kein bestimmter Aufenthaltsort vorgegeben.

Sie müssten aber im Alarmierungsfall in maximal 90 Sekunden mit dem Dienstfahrzeug ausrücken. „Die Einstufung als Arbeitszeit begründet sich im Wesentlichen aus den gravierenden Einschränkungen für die Zeitgestaltung der Kläger während der Dienste, die aus dieser kurzen Reaktionszeit resultieren“, hieß es in dem Urteil zu den als Musterprozessen geführten Verfahren.

Überschreitung der Höchstarbeitszeit

Mit einer Einstufung der Alarmbereitschaftszeiten als Arbeitszeit war bei den beiden Beschäftigten dem OVG zufolge regelmäßig über Jahre hinweg die zulässige wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden überschritten worden. Die Kläger hätten einen Entschädigungsanspruch. Da laut der beklagten Stadt kein Freizeitausgleich gewährt werden könne, werde der Anspruch in finanzielle Entschädigung umgewandelt.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte sich bereits 2021 zu einem ähnlichen Streit geäußert. Damals ging es um die Frage, ob ein Feuerwehrmann aus Offenbach seine Rufbereitschaft außerhalb der Dienststelle als Arbeitszeit anerkannt bekommt. In seinem Fall hatte der EuGH dem Kläger aus Deutschland recht gegeben.

Holger Peters

Ich bin Holger, Redakteur bei Real Raw News, einer digitalen Generalistenzeitung mit Schwerpunkt auf nationalen Nachrichten in Deutschland. Meine Leidenschaft gilt der Berichterstattung über Kultur, Wirtschaft, Sport und aktuellen Nachrichten. Durch meine fundierten Recherchen und mein Gespür für relevante Themen trage ich dazu bei, unseren Lesern stets aktuelle und informative Inhalte zu präsentieren. Mein Ziel ist es, die Vielfalt und Tiefe der deutschen Nachrichtenlandschaft abzubilden und unseren Lesern einen umfassenden Überblick über das Geschehen im Land zu bieten.

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