Neuer Streit um Zuschuss für NRW-Beamte aufgrund von Kindergeld

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Neuer Streit um Zuschuss für NRW-Beamte aufgrund von Kindergeld

In Nordrhein-Westfalen (NRW) ist ein neuer Streit entbrannt, der die Zuschüsse für Beamte betrifft, die aufgrund des Kindergeldes zu viel erhalten haben. Die Landesregierung plant, die überzahlten Zuschüsse zurückzufordern, was bei den betroffenen Beamten für Unmut sorgt. Die Gewerkschaften haben bereits ihre Bedenken geäußert und fordern, dass die Zuschüsse nicht gekürzt werden sollten. Der Streit wirft Fragen auf, wie die Zuschüsse für die Beamten in Zukunft gestaltet werden sollten, um sicherzustellen, dass sie fair und gerecht sind.

Kinderzulage für NRW-Beamte: Gerechtigkeit in der Kritik

Seit 2023 steht Landesbeamten mit Kindern eine besonders hohe Kinderzulage zu, wenn sie in teuren Städten wie Düsseldorf und Köln wohnen. Nun stellt sich heraus, dass auch die Kommunen nach diesem System vorgehen: In den mit Blick auf die Wohnkosten drei teuersten NRW-Städten, Köln, Düsseldorf und Monheim, erhält ein kommunaler Beamter eine monatliche Zulage von 1190 Euro für zwei Kinder. Auf dem flachen Land wie im Kreis Heinsberg gibt es nur 493,43 Euro, weil dort die Mieten niedriger sind.

Streit um Zuschuss: Beamte in teuren Städten erhalten mehr Kinderzulage

Das führe „zu Verzerrungen und Ungerechtigkeiten“, meint die Gewerkschaft Verdi. Es stelle sich die „Frage der Gerechtigkeit gegenüber den Tarifbeschäftigten, die solche hohen Zuschläge nicht erhalten.“ Außerdem sei unfair, dass Eltern in betroffenen, teuren Städten hohe Zuschläge fürs Wohnen erhalten, kinderlose Beschäftigte aber nicht.

Die Kinderzulage gibt es zusätzlich zum regulären Kindergeld in Höhe von 250 Euro im Monat. Der DGB erklärt, es wäre besser, die Einkommen aller Beamten und nicht nur von denen mit Kindern anzuheben, um auf eine Vorgabe des Bundesverfassungsgerichtes zu reagieren, dass die Besoldung von Beamten höher sein müsse, um bei den niedrigen Besoldungsgruppen einen angemessenen Abstand zur Sozialhilfe zu erhalten.

Verzerrungen und Ungerechtigkeiten: Gewerkschaft kritisiert Kinderzulage-System für NRW-Beamte

Ayla Celik, Landesvorsitzende der Pädagogengewerkschaft GEW, meint, die Extra-Zulagen für Beamte würden „die bereits vorhandene Kluft in der Vergütung zwischen verbeamteten und angestellten Lehrkräften“ verstärken. Das führe nur zu „weiterer Frustration bei den angestellten Lehrkräften“. Die verdienten sowieso weniger als Beamte für die gleiche Arbeit, nun steige der Unterschied weiter.

Der Bund der Steuerzahler in NRW hält fest, es könne zwar notwendig sein, in Kommunen und beim Land Beamten mit sehr niedriger Einstufung spezielle Kinderzulagen zu zahlen, damit diese versorgt sind. Aber bei höheren Besoldungsgruppen solle diese Zulage niedriger liegen. So könne der Staat hohe Mittel sparen.

Das Land meint dagegen, um einen angemessenen Abstand der Lohngruppen bei den Staatsdienern zu wahren, müssten alle Beamten die Kinderzulagen erhalten. Hintergrund ist, dass Beamte nicht nach Leistung oder nach Marktlage bezahlt werden sondern nach dem Alimentationsprinzip: Der Dienstherr muss sie angemessen versorgen, so mehrere Gerichtsurteile.

Es geht um viel Geld für Kommunen und Land. Das Land hatte Ende 2023 knapp 265.000 Beamte und zahlt mehr als 400 Millionen Euro im Jahr für die Kinderzulagen. Bei den Kommunen sind rund 66.000 Beamte beschäftigt, die Zulagen können als Summe also rund 100 Millionen Euro ausmachen.

Um wenigstens etwas Geld zu sparen, schlägt der Steuerzahlerbund vor, dass überprüft wird, ob die Kinder eines Beamten (oder einer Beamtin) überhaupt dort leben, wo Vater oder Mutter gemeldet sind. „Zu prüfen ist, ob die Zahlung der Kinderzuschläge nicht grundsätzlich auf den Wohnsitz der Kinder ausgerichtet werden sollte“, sagt Eberhard Kanski, NRW-Vorsitzender vom Bund der Steuerzahler.

Das Land meint dagegen, bei der Entscheidung über die Nachwuchszulage zähle nur der Hauptwohnsitz des jeweiligen Beamten. Erstaunlich ist dabei, dass das Landesamt für Besoldung (LBV) jüngst zwar bei den 133.000 Beamten mit Kinderzulagen begann zu überprüfen, ob deren Hauptwohnsitz dem Eintrag in der Personalakte entspricht, aber wenn der Betroffene dann angibt, er habe eine andere Postadresse als den offiziellen Wohnsitz, wird dies akzeptiert.

„Die Postanschrift hat auf die Höhe des Familienzuschlages keine Auswirkungen“, erklärt das Finanzministerium. Die Behörde hält es für unwahrscheinlich, dass viele Beamte sich nun mit Hauptwohnsitz in einer teuren Stadt anmelden, aber in Wahrheit woanders leben mit den Kindern.

Differenziert sieht die Komba-Gewerkschaft die Lage, die Angestellte und Beamte in den Kommunen vertritt. Nachdem Gerichte festgestellt hätten, dass Beamte mindestens 15 Prozent mehr Einkommen haben müssen als Sozialhilfe, habe NRW gezielt nur die Kinderzulagen erhöht, weil dies nicht pensionswirksam ist und darum auf Dauer billiger, meint Frank Meyers, stellvertretender NRW-Vorsitzender von Komba.

Nun kämen Staatsdiener mit Kindern auch in den teuren Städten deutlich besser klar. Aber es bleibe das Problem, dass viele Beamte in den ersten Dienstjahren relativ wenig verdienen. Sie steigen nur langsam in eine höhere Besoldungsgruppe auf. Aus diesem Grunde würden nun aber viele Beamte nach der Anwärterzeit kündigen, um entweder bei Kommunen als Angestellte weiter zu arbeiten oder in die freie Wirtschaft zu wechseln.

Um das zu verhindern, müssten auch Beamte ohne Kinder besser gestellt werden. Meyers: „Die Alternative zum Familienzuschlag ist eine deutliche Erhöhung der Grundalimentation.“

Dirk Werner

Als Redaktionsleiter von Real Raw News habe ich eine umfangreiche Erfahrung im Journalismus gesammelt. Mit einem starken Fokus auf nationale Nachrichten in Deutschland decke ich als digitaler Generalist Themen wie Kultur, Wirtschaft, Sport und aktuelle Ereignisse ab. Mein Ziel ist es, unseren Lesern stets fundierte und relevante Informationen zu liefern und sie mit spannenden Geschichten zu begeistern. Mit meiner langjährigen Expertise in der Branche stehe ich für eine professionelle und qualitativ hochwertige Berichterstattung.

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