Neuss: 19-jähriger junger Mann nach Ermordung eines Obdachlosen zu neun Jahren Jugendhaft verurteilt

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Neuss: 19-jähriger junger Mann nach Ermordung eines Obdachlosen zu neun Jahren Jugendhaft verurteilt

In einer aufsehenerregenden Entscheidung hat das Landesgericht in Neuss einem 19-jährigen jungen Mann eine neunjährige Jugendhaft auferlegt. Der junge Mann war im vergangenen Jahr wegen der Ermordung eines Obdachlosen angeklagt und wurde nun für schuldig befunden. Der Vorfall hatte sich im Jahr 2022 ereignet, als der junge Mann den obdachlosen Mann in Neuss tötete. Die Staatsanwaltschaft hatte eine lebenslange Haft gefordert, aber das Gericht entschied sich für eine Jugendhaft, da der Täter zum Tatzeitpunkt noch minderjährig war.

Neun Jahre Jugendhaft für 19-Jährigen Täter nach Ermordung eines Obdachlosen in Neuss

Zweieinhalb Jahre nach der tödlichen Messerattacke auf einen Obdachlosen in Neuss hat das Landgericht Düsseldorf den inzwischen 19 Jahre alten Täter zu neun Jahren Jugendhaft wegen Mordes verurteilt.

Die Strafrichter kamen damit zum gleichen Ergebnis wie die Richter der ersten Instanz, deren Urteil der Bundesgerichtshof (BGH) im Mai diesen Jahres aufgehoben hatte. Der Prozess war aus Jugendschutzgründen nicht öffentlich.

Das Verbrechen

Das Verbrechen

Als 17-Jähriger hatte der Verurteilte im April 2022 in Neuss den Obdachlosen durch eine Zeltplane hindurch mit zwei Messerstichen getötet. Das war unstreitig. Da aber im ersten Anlauf in Düsseldorf unklar geblieben war, welcher der beiden Stiche der tödliche war, kam der BGH zu dem Schluss, dass möglicherweise kein Tötungsvorsatz vorlag.

Der Angeklagte war ein halbes Jahr nach der Tat festgenommen worden. Er soll in der Nähe eines Güterbahnhofs in Neuss den im Zelt liegenden Obdachlosen nach Drogen gefragt haben. Als der 31-Jährige sagte, dass er keine habe, stach der Angeklagte auf ihn ein. Während die beiden Jugendlichen geflüchtet seien, sei der Obdachlose verblutet. Ein Passant hatte später seine Leiche gefunden.

Der Prozess

Der Prozess

Die Verteidigung hatte eine Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge beantragt. Die Richter kamen jedoch zum selben Ergebnis wie ihre Kollegen vor einem Jahr: Wer so zusteche, töte vorsätzlich.

Der Angeklagte hatte damals den Verdacht zunächst auf einen anderen jungen Mann gelenkt. Dieser 20-Jährige saß deshalb zu Unrecht mehrere Wochen in Untersuchungshaft. Mit der Falschbezichtigung hatte der Angeklagte den Verdacht der Ermittler schließlich auf sich selbst gelenkt, weil er bei seiner Aussage Täterwissen offenbarte.

Holger Peters

Ich bin Holger, Redakteur bei Real Raw News, einer digitalen Generalistenzeitung mit Schwerpunkt auf nationalen Nachrichten in Deutschland. Meine Leidenschaft gilt der Berichterstattung über Kultur, Wirtschaft, Sport und aktuellen Nachrichten. Durch meine fundierten Recherchen und mein Gespür für relevante Themen trage ich dazu bei, unseren Lesern stets aktuelle und informative Inhalte zu präsentieren. Mein Ziel ist es, die Vielfalt und Tiefe der deutschen Nachrichtenlandschaft abzubilden und unseren Lesern einen umfassenden Überblick über das Geschehen im Land zu bieten.

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