Neuss: Bis wann Unternehmen ihre Schlussrechnung für Corona-Hilfen einreichen müssen
Die Corona-Pandemie hat viele Unternehmen in Deutschland hart getroffen. Um den wirtschaftlichen Auswirkungen entgegenzuwirken, haben die Bundesregierung und die Länder Finanzielle Hilfen bereitgestellt. Doch nun müssen die Unternehmen in Neuss und Umgebung wissen, bis wann sie ihre Schlussrechnung für diese Hilfen einreichen müssen. Die Frist für die Einreichung der Schlussrechnung ist wichtig, da sie den Abschluss des Corona-Hilfsprogramms markiert. Unternehmen, die die Frist verpassen, riskieren, keine weitere finanzielle Unterstützung zu erhalten. In diesem Artikel erfahren Sie, wann die Frist für die Einreichung der Schlussrechnung abläuft und was Sie beachten müssen, um Ihre Anträge erfolgreich einzureichen.
Unternehmen müssen Corona-Hilfen bis September abrechnen
Unternehmen, die während der Corona-Pandemie Wirtschaftshilfen erhalten haben und noch keine Schlussabrechnung eingereicht haben, sollten dies zeitnah nachholen. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein rät, dies bis zum 30. September 2024 zu erledigen.
Ansonsten werden die vorläufig bewilligten Anträge nämlich abgelehnt und die Gelder vollständig zurückgefordert. Bis Ende Juli wurden laut Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) rund 570.000 Schlussabrechnungs-Pakete eingereicht, 300.000 stehen noch aus.
Was müssen Unternehmen tun?
Um die vorläufig gewährten Hilfen behalten zu können, müssen die Empfänger bis zum Fristablauf eventuell noch fehlende Unterlagen beibringen und die Abrechnungen einreichen. Mit den Corona-Wirtschaftshilfen wurden von Juni 2020 bis Juni 2022 Unternehmen und Selbstständige, deren Umsätze pandemiebedingt erheblich eingebrochen waren, mit Bundesmitteln von mehr als 63 Milliarden Euro unterstützt.
„Im Interesse einer zügigen Auszahlung wurden die zumeist auf Prognosen basierenden Anträge zunächst vorläufig bewilligt“, erläutert Bert Mangels, Referent im IHK-Bereich Gründung, Recht und Steuern.
Statistik der Schlussbescheide
Mittlerweile haben die Bewilligungsstellen der Länder nach Angaben des BMWK mehr als 197.000 finale Schlussbescheide erteilt. Dabei wurden die vorläufig gewährten Hilfen in circa 36 Prozent der Fälle bestätigt.
Etwa 41 Prozent der Antragstellenden konnten sich über eine Nachzahlung freuen, und rund 24 Prozent der Schlussbescheide enthielten Rückzahlungsforderungen.
Es ist wichtig, dass Unternehmen bis zum 30. September 2024 ihre Schlussabrechnung einreichen, um die vorläufig gewährten Hilfen behalten zu können.
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