Nordrhein-Westfalen: Land unterstützt Kinderwunsch-Behandlungen nicht mehr
Die Nordrhein-Westfälische Landesregierung hat eine umstrittene Entscheidung getroffen, die Kinderwunsch-Behandlungen in Zukunft nicht mehr zu unterstützen. Ab sofort werden keine Zuschüsse mehr für die in-vitro-Fertilisation (IVF) und andere assistierte Reproduktionstechnologien gewährt. Dies bedeutet, dass Paare, die aufgrund von Unfruchtbarkeit oder anderen Gründen Kinder haben möchten, zukünftig selbst für die Kosten aufkommen müssen. Die Entscheidung hat bei vielen Betroffenen und Fachleuten für Empörung und Kritik gesorgt, die argumentieren, dass die Unterstützung für Kinderwunsch-Behandlungen ein wichtiger Bestandteil der Gesundheitsvorsorge ist.
NRW streicht Förderung von Kinderwunschbehandlungen für ungewollt kinderlose Paare
Das Land Nordrhein-Westfalen hat beschlossen, die finanzielle Förderung von ungewollt kinderlosen Paaren zu streichen. Dieser Entscheidung ist nach Informationen der Tageszeitung Neue Westfälische vor wenigen Tagen gefallen.
Hintergrund sind gekürzte Fördermittel des Bundes. Der Bund und bisher 12 der 16 Bundesländer fördern ungewollt kinderlose Paare unter bestimmten Voraussetzungen bei künstlichen Befruchtungen, weil die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten dafür seit 2004 nur noch zu 50 Prozent tragen.
NRW förderte seit 2019 mit dem Bund Kinderwunschbehandlungen und bewilligte nach Angaben des Familienministeriums bis zu 6.650 Anträge pro Jahr. Bereits im Juni gab es die Pläne zur Aussetzung des Förderprogramms.
Nach Schätzungen sei damals bereits etwa 1500 Paaren, die Anträge stellen wollten, mitgeteilt worden, dass die Förderung von Kinderwunschbehandlungen ausgesetzt sei, hieß es weiter. Bereits bewilligte Anträge aus 2023 würden nach Prüfung aber noch in diesem Jahr ausgezahlt.
Das Antragsportal war bereits am 21. Dezember vergangenen Jahres aufgrund noch nicht erfolgter Zuweisungen von Bundesmitteln geschlossen worden. Von 2019 bis 2023 wurden nach Angaben des Ministeriums fast 28.500 Förderanträge gestellt, von denen rund 95 Prozent bewilligt wurden.
Bis einschließlich 2023 hatte der Bund jährlich gut 2 Millionen Euro für das Förderprogramm zugewiesen. 2024 sind es nur noch 1,5 Millionen Euro. Unterstützt wurden bislang Ehepaare und unverheiratete Paare mit Hauptwohnsitz in NRW bei den ersten vier Versuchen einer in NRW erfolgten künstlichen Befruchtung (IVF- oder ICSI-Behandlung).
Kosten künstlicher Befruchtung
Die Kosten künstlicher Befruchtung hängen stark von der Methodik ab: Sie können von wenigen Hundert Euro (Insemination) bis zu mehreren Zyklen à jeweils etwa 3000 Euro (in vitro-Fertilisation) liegen.
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen mindestens 50 Prozent der Kosten für bis zu acht Inseminationen und drei künstliche Befruchtungen, wenn die Frau zwischen 25 und 40 Jahre und der Mann nicht älter als 50 Jahre alt ist. Und: Das Paar muss verheiratet sein.
Konkret heißt das: Für eine Insemination müssen die Partner 150 Euro bis 200 Euro Eigenanteil zahlen. Für eine künstliche Befruchtung sind es etwa 1500 bis 1800 Euro pro Versuch.
Zahlreiche Frauen leiden unter dem sogenannten PCO-Syndrom - ein möglicher Grund für einen unerfüllten Kinderwunsch.
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