NRW kürzt Juristen-Ausbildung - Rechtsreferendare zeigen Empörung
In Nordrhein-Westfalen (NRW) hat eine umstrittene Entscheidung für Ernst und Unruhe bei den Rechtsreferendaren gesorgt. Die Landesregierung hat beschlossen, die Juristen-Ausbildung zu verkürzen. Ab sofort soll die Ausbildung von zwei auf ein Jahr reduziert werden. Dieser Schritt soll laut Regierung Kosten einsparen und die Beschäftigungschancen der Juristen verbessern. Doch die betroffenen Rechtsreferendare sehen dies anders und zeigen ihre Empörung über diese Entscheidung. Sie fürchten, dass die Qualität der Ausbildung leidet und ihre Zukunftspläne infrage gestellt werden.
NRW kürzt Ausbildungszeit für Juristen - Rechtsreferendare zeigen Empörung
Das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) hat die Ausbildungszeit seiner angehenden Juristen verkürzt. Alle Rechtsreferendare, die ab Dezember ihre Klausuren in der zweiten juristischen Staatsprüfung schreiben, gehen einen Monat früher in die mündliche Prüfung als ihre Vorgänger. Sie haben damit weniger Vorbereitungszeit zum Lernen.
Viele Rechtsreferendare sind entsprechend empört, während das Land dadurch jeweils ein Monatsgehalt spart. NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) verweist auf die Haushaltslage. Diese ist so ernst wie nie in den vergangenen 30 Jahren, schreibt er in einem Brief an Beschwerdeführer.
Alle Ressorts der Landesregierung werden drastische Sparmaßnahmen durchführen müssen, führt er aus. Die Entscheidung sei Ergebnis eines harten Ringens.
Kritik an Sparmaßnahmen
Ein weiterer Einschnitt hat bereits heftige Kritik ausgelöst. Um 20 Millionen Euro im Etat einzusparen, begrenzt NRW die Zahl seiner angestellten Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare von früher 3776 auf perspektivisch rund 3000. Und das, obwohl in der Justiz gewaltiger Personalmangel herrscht.
Nun können monatlich noch 100 Personen neu angestellt werden. Doch selbst das geht nur bei gleichzeitig verkürzter Ausbildung, rechnet Limbach in seinem Schreiben vor. Würde man sie so lang lassen wie bisher, müssten monatlich rund zwölf Einstellungen weniger erfolgen. Es gäbe also künftig noch weniger Juristennachwuchs.
Kritik von Ausbildern und Rechtsreferendaren
Vertreter des Ausbildungswesens der Justiz haben die Vorverlegung der mündlichen Prüfungen in den laufenden Ausbildungsverhältnissen in einem offenen Brief harsch kritisiert. Gerade diejenigen Referendarinnen und Referendare, die in wenigen Monaten die anspruchsvollen schriftlichen Prüfungen abzulegen haben, sind hierdurch psychisch belastet, schreiben sie.
Man fordere die angehenden Juristen auf, ihr Referendariat zu planen und sich strukturiert vorzubereiten. Dazu passt diese Entscheidung nicht. Sie macht vieles zunichte, was die Referendarinnen und Referendare für sich organisiert haben.
Zudem prangern die Autoren des Schreibens die Kommunikation durch das Justizministerium an. Die von der Vorverlegung Betroffenen wurden vor vollendete Tatsachen gestellt. Dass ihre Belange auch nur gesehen, geschweige denn verantwortbar gegen die fiskalischen Interessen abgewogen wurden, geht aus den knappen offiziellen Informationen nicht hervor.
Auch die Ausbilderinnen und Ausbilder selbst fühlen sich überfahren, der Vorgang lasse Wertschätzung und Anerkennung vermissen. Wir wurden weder rechtzeitig noch angemessen informiert. Die Verärgerung und Enttäuschung der Betroffenen traf uns unvorbereitet.
Man hoffe, dass der Dienstherr zu einem insgesamt angemessenen Umgang mit allen Mitarbeitenden zurückfinde.
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