NRW-FDP-Chef Höne kritisiert Landesregierung scharf
Die nordrhein-westfälische FDP sammelt Munition gegen die Landesregierung – in der Hoffnung, dass das Verfassungsgericht deren Reform des Kommunalwahlrechts noch stoppt.
Mit einer Anfrage an das Land hat die FDP-Fraktion ermittelt, dass das zunächst nicht öffentliche Gutachten des Mathematikers Friedrich Pukelsheim, das die Reform heftig kritisiert, an höchsten Stellen frühzeitig bekannt war. Demnach lag das Papier Anfang April in der Staatskanzlei vor, das Innenministerium hatte am 25. April 2024 davon erfahren.
Dort befasste man sich zudem eingehender mit der neuen Art der Sitzverteilung, die die Reform vorsieht. Das zuständige Fachreferat habe „unterschiedliche fiktive Beispielsberechnungen vorgenommen, um die neue Berechungsmethode nachvollziehen zu können“, führt Innenminister Herbert Reul (CDU) in seiner Antwort an die FDP aus; das Schreiben liegt unserer Redaktion vor. Eine eigenständige mathematische Begutachtung sei aber nicht vorgenommen worden.
Weniger Kleinstparteien in Stadträten durch geplantes neues Wahlrecht in NRW
Bei der Sache geht es um die Änderung des Kommunalwahlrechts, die die Regierungsfraktionen CDU und Grüne und die Oppositionsfraktion der SPD im Juli gemeinsam beschlossen haben. Durch die neue Berechnung der Sitzverteilung könnten kleine Parteien und Wählergemeinschaften auf weniger Mandate kommen oder es schwerer haben, überhaupt in Stadträte oder Kreistage einzuziehen.
Das Pukelsheim-Gutachten hatten die Regierungsfraktionen erst im August nach dem Protest der FDP veröffentlicht. Henning Höne, der Fraktions- und Landesparteichef der FDP, nannte das Handeln der Landesregierung ein „Armutszeugnis“: Sie habe monatelang über die mathematische Untersuchung verfügt und den Landtag bewusst im Dunkeln gelassen.
„Dieses Vorgehen ist inakzeptabel“, befand er: „Die Bürgerinnen und Bürger verdienen es, dass Entscheidungen, die ihr Wahlrecht betreffen, offen und ehrlich diskutiert werden. Noch gravierender ist, dass die Landesregierung offenbar keinerlei eigene Berechnungen zur Überprüfung des neuen Sitzzuteilungsverfahrens angestellt hat.“ Das zeuge von einer „erschreckenden Sorglosigkeit bei der Ausgestaltung des Wahlrechts“.
Verfassungsgericht könnte neues Wahlrecht teilweise kippen, hofft die FDP
Vor Kommunalwahlen in NRW hofft die FDP, dass das Verfassungsgericht das neue Wahlrecht teilweise kippen wird. Die Partei plant außerdem eine Verfassungsklage. Die FDP hat selbst ein Gutachten in Auftrag gegeben, das in den kommenden Wochen vorliegen soll und das man dann umgehend veröffentlichen werde, wie es hieß.
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