OVG Münster entscheidet sich gegen den Ausbau der Kreisstraße L 419 bei Wuppertal

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OVG Münster entscheidet sich gegen den Ausbau der Kreisstraße L 419 bei Wuppertal

In einem bedeutenden Urteil hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster entschieden, dass der Ausbau der Kreisstraße L 419 bei Wuppertal nicht umgesetzt werden darf. Dieser Beschluss folgt einem langen Rechtsstreit, der von Anwohnern und Umweltschützern gegen die geplante Erweiterung der Straße geführt wurde. Die Richter des OVG Münster kamen zu dem Schluss, dass die Umweltauswirkungen des Ausbaus nicht hinreichend berücksichtigt wurden und dass die Verkehrsprobleme in der Region auf andere Weise gelöst werden müssen. Die Entscheidung wird als Sieg für die Umweltschützer und die Anwohner der Region gewertet.

Oberverwaltungsgericht Münster stoppt Ausbau der Kreisstraße L 419 in Wuppertal wegen fehlender Zuständigkeit

Oberverwaltungsgericht Münster stoppt Ausbau der Kreisstraße L 419 in Wuppertal wegen fehlender Zuständigkeit

Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster hat die Planung der Bezirksregierung Düsseldorf für einen Straßenausbau aufgehoben. Der Beschluss betrifft den Planfeststellungsbeschluss für die sogenannte Südumgebung Wuppertal.

Fehlende Zuständigkeit war der Grund für die Aufhebung des Beschlusses. Die Bezirksregierung Düsseldorf sei nicht zuständig, um die Planung für den Ausbau der Landstraße 419 voranzutreiben, da es sich um eine Bundesstraße und nicht um eine Landesstraße handelt.

Die Landstraße 419 soll vierspurig ausgebaut werden, um die Autobahnen 46 (Düsseldorf-Wuppertal) und 1 (Köln-Bremen) zu verbinden. Das OVG urteilte, dass der Beschluss rechtswidrig sei, da die Bezirksregierung nicht die erforderliche Zuständigkeit besitzt.

Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die L 419 nach ihrem Ausbau auf die weiträumige Verkehr im Sinne des Bundesfernstraßengesetzes dienen soll. Es komme nicht auf die einzelnen Bauabschnitte an, sondern auf die Gesamtplanung. Da es sich um einen grundlegenden Planungsfehler handelt, hat der Senat den Planfeststellungsbeschluss insgesamt aufgehoben.

Daher müsste jetzt der Bund die Planung für den Ausbau der Verbindung zwischen der A46 und der A1 übernehmen, wenn das Projekt weiterhin umgesetzt werden soll.

Ein Umweltverband und eine vom Ausbau betroffene Grundstückseigentümerin hatten gegen den Beschluss geklagt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das OVG hat keine Revision zugelassen. Dagegen ist Beschwerde möglich, über die das Bundesverwaltungsgericht entscheidet.

Die Entscheidung des OVG wirft Fragen über den Fortschritt bei Straßenneubauprojekten in Nordrhein-Westfalen auf. Seit 2022 gibt es keinen Fortschritt bei einem Großteil der Projekte, was von der FDP als Armutszeugnis kritisiert wird.

Uwe Köhler

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