Paderborn: Mordanschlag vor Kiosk, Angeklagte legen Verteidigung vor Gericht

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Paderborn: Mordanschlag vor Kiosk, Angeklagte legen Verteidigung vor Gericht

Am heutigen Tag findet vor dem Landsgericht Paderborn ein aufsehenerregender Prozess statt. Zwei Angeklagte müssen sich wegen des Mordanschlags vor einem Kiosk im vergangenen Jahr verantworten. Die Tat ereignete sich am Abend des 12. März 2022 in der Innenstadt Paderborns, als ein 25-jähriger Mann Opfer eines gewalttätigen Angriffs wurde. Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden Angeklagten vorsätzliche Körperverletzung mit Todesfolge vor. Die Verteidigung hat nun die Gelegenheit, ihre Verteidigungsstrategie vor dem Gericht darzulegen. Die Öffentlichkeit wartet mit Spannung auf die Entwicklung des Verfahrens.

Zweijährige Jugendkammer eröffnet Prozess gegen zwei Männer im Alter von 17 und 18 Jahren

Das Landgericht Paderborn hat den Prozess gegen zwei Männer im Alter von 17 und 18 Jahren eröffnet. Ihnen wird vorgeworfen, einen 30-Jährigen in der Nacht des 1. Mai vor einem Kiosk in der Paderborner Innenstadt attackiert zu haben, was letztlich zu seinem Tod führte.

Der 17-jährige Tunesier und der 18-jährige Marokkaner äußerten sich zum Auftakt des Prozesses nicht zu den Vorwürfen. Ihre Verteidiger kündigten für den nächsten Prozesstag Stellungnahmen der beiden an.

Ursprüngliche Anklage wegen gemeinschaftlichen Totschlags

Ursprüngliche Anklage wegen gemeinschaftlichen Totschlags

Ursprünglich waren die beiden Männer wegen gemeinschaftlichen Totschlags angeklagt, weil der 30-Jährige an einer Gehirnblutung gestorben war. Laut den Ermittlungen soll das Opfer mit dem Hinterkopf auf den Asphalt aufgeschlagen und drei Tage nach dem Angriff im Krankenhaus an einer Hirnblutung gestorben sein.

Später ergab ein medizinisches Gutachten, dass ein bestehendes Hirn-Aneurysma, ein erweitertes Blutgefäß, geplatzt war – ob hierfür bereits die Schläge, die Tritte oder der Sturz auf den Boden gereicht hätten, lasse sich nicht mehr feststellen. Damit sei der Vorwurf des Totschlags nicht haltbar, so das Gericht.

Anklage wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung

Anklage wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung

Die 5. große Jugendkammer eröffnete jetzt den Prozess gegen den 17-jährigen Tunesier lediglich wegen versuchten Totschlags und gegen den 18-jährigen Marokkaner wegen gefährlicher Körperverletzung.

Weil aber der Jüngere mit seinen mutmaßlichen Tritten davon ausgehen musste, dass diese auch tödlich enden könnten, ist er nun wegen des Totschlagversuchs angeklagt.

Für den Prozess hat das Landgericht 13 weitere Termine angesetzt.

Das Gericht wird nun klären müssen, ob die beiden Angeklagten schuldig sind an der Attacke, die zum Tod des 30-Jährigen führte.

Uwe Köhler

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