Petr Bystron: Ermittler fordern Aufhebung der Immunität
Die Ermittler im Fall des CSU-Politikers Petr Bystron haben einen entscheidenden Schritt unternommen, um den Verdächtigen zur Verantwortung zu ziehen. Die Staatsanwaltschaft hat offiziell die Aufhebung der Immunität Bystrons beantragt, um die Ermittlungen fortsetzen zu können. Der Abgeordnete wird verdächtigt, während seiner Zeit als Mitglied des Europäischen Parlaments unrechtmäßig Gelder angenommen zu haben. Die Behörden prüfen nun, ob Bystron sich der Korruption schuldig gemacht hat. Die politische Karriere des CSU-Politikers hängt nun am seidenen Faden, während die Öffentlichkeit mit Spannung auf den Ausgang des Verfahrens wartet.
Ermittler fordern Aufhebung von Petr Bystrons Immunität
Im Zuge der Geldwäsche- und Bestechlichkeitsermittlungen gegen den AfD-Politiker Petr Bystron hat die Generalstaatsanwaltschaft München beim Europäischen Parlament die Aufhebung seiner Immunität beantragt. Das bestätigte ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft.
Zuvor hatte die „Augsburger Allgemeine“ darüber berichtet. Die Ermittlungen gegen den AfD-Politiker Bystron pausieren wegen seiner Immunität. Der Parlamentarier steht im Verdacht, im Zusammenhang mit dem prorussischen Portal „Voice of Europe“ Geld erhalten zu haben, um im Bundestag im Gegenzug im Sinne Russlands zu agieren.
Bystron selbst hat die Vorwürfe gegen ihn stets zurückgewiesen und das Verfahren als politisch motiviert bezeichnet. Bis zum rechtskräftigen Ende des Verfahrens gilt die Unschuldsvermutung.
Hintergrund
Der Bundestag hatte Bystrons Immunität im Mai aufgehoben. In der Folge wurden mehrere Durchsuchungsaktionen durchgeführt. Nach Bystrons Wechsel ins Europäische Parlament mussten die Ermittler eine Zwangspause einlegen. Mit dem neuen Mandat als EU-Abgeordneter genießt Bystron, der bei der Wahl auf Listenplatz zwei der AfD angetreten war, wieder Immunität.
Weiter ermittelt werden darf erst, wenn Bystrons Immunität vom Europaparlament aufgehoben werden sollte.
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