Prozess in München: Hussein H. verurteilt zu zehn Jahren Haft
Im Landgericht München ist am heutigen Tag ein aufsehenerregender Urteil gefällt worden. Der Angeklagte Hussein H. wurde nach einem langen und aufwendigen Prozess zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte dem 35-Jährigen schwere Vorwürfe gemacht, die er jedoch stets abgestritten hat. Doch die Beweise gegen ihn waren überzeugend genug, um die Richter von seiner Schuld zu überzeugen. Die Öffentlichkeit wartet nun gespannt auf die Gründe, die zu diesem harten Urteil führten.
Prozess in München: Hussein H. verurteilt zu zehn Jahren Haft
Das Landgericht München hat Hussein H. am Montag zu einer Haftstrafe von zehn Jahren verurteilt. Der Angeklagte wurde unter anderem wegen zweier tatmehrheitlicher Fälle des gewerbs- und bandenmäßigen Einschleusens von Ausländern sowie Körperverletzung und Körperverletzung mit Todesfolge schuldig gesprochen.
Schleuser verurteilt: Hussein H. sitzt zehn Jahre lang in Haft
Laut Urteil hatte Hussein H. im Mai 2022 mehrere Flüchtlinge aus Italien über einen Lastwagenanhänger eingeschleust, der sich auf einem Zug befand. Im Güterbahnhof München-Trudering kam es zu einem Todesfall. Auf H.s telefonische Anweisung hin versuchten die Flüchtlinge am Bahnhof durch die von ihnen durchschnittene Dachplane des Anhängers zu klettern.
Einer der Flüchtlinge kniete auf der feuchten Plane und zog die anderen hoch. Dabei kam es zu einem Spannungsüberschlag. Der auf dem Dach kniende Flüchtling erlitt lebensgefährliche Verletzungen. Er musste 18 Mal operiert werden und ist querschnittsgelähmt.
Eine von ihm aus dem Anhänger gezogene Frau erlitt so schwere Verletzungen, dass sie einige Tage später im Krankenhaus an einem Multiorganversagen starb.
Gerichtsentcheidung: Hussein H. wegen Menschenhandels und Körperverletzung zu zehn Jahren Haft verurteilt
Dem Urteil zufolge war H. Teil einer Schleuserorganisation und hatte dort eine hervorgehobene Position. Im Verfahren ging es um zwei Schleusungen von insgesamt 20 Menschen, wobei das Gericht deutlich machte, dass H. auch an zahlreichen weiteren Schleusungen beteiligt war.
Hussein H. äußerte sich in dem Verfahren dem Gericht zufolge nicht zu den Vorwürfen. Er wurde durch eine Auswertung seines Handys belastet. Angaben, das Handy habe vorher jemand anderem gehört, wies das Gericht durch die Identifizierung von H. durch andere, untergeordnete Mitglieder der Bande als erfunden zurück.
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