In dem Prozess in Solingen steht ein Monteur vor Gericht, der sich weigerte, die vorgeschriebene Rockwear zu tragen. Der 45-jährige Mann aus Solingen argumentiert, dass das Tragen der roten Arbeitshose eine Diskriminierung darstelle. Laut seinem Anwalt sei die Vorschrift, die Rockwear zu tragen, willkürlich und unzumutbar. Der Monteur behauptet, dass er aufgrund seiner religiösen Überzeugungen nicht bereit sei, die rote Arbeitshose zu tragen. Der Prozess wird in den kommenden Tagen fortgesetzt.
Kampf um die rote Hose: Monteur weiterhin gegen Rockwear
Das Landesarbeitsgericht in Düsseldorf hat am kommenden Dienstag einen kuriosen Berufungsfall zu verhandeln. Muss ein Beschäftigter im Betrieb eine rote Arbeitshose tragen, obwohl er die Farbe nicht mag und den arbeitsschutzrechtlichen Sinn nicht einsieht?
Ja, das hatte das Arbeitsgericht Solingen in erster Instanz entschieden. Ein Industriearbeiter hatte sich gegen seine Kündigung infolge des Hosen-Streits gewehrt (Aktenzeichen 15.032024 - 1 Ca 1749/23).
Über Wochen war er – trotz gegenteiliger Aufforderungen und Abmahnungen - immer wieder in andersfarbiger Kleidung erschienen, wie das Landesarbeitsgericht am Donnerstag mitteilte. Demnach trug er stattdessen lieber eine schwarze Hose oder dunkle Privatkleidung.
Die Arbeitgeberin hatte hingegen für alle betrieblichen Tätigkeiten in Montage, Produktion und Logistik funktionelle Arbeitskleidung zur Verfügung gestellt, wozu auch die roten Arbeitshosen gehörten. Sie hatte argumentiert, die Signalfarbe diene dem Schutz der Arbeitnehmer, erleichtere die Abgrenzung zu externen Beschäftigten und diene dem einheitlichen Auftreten des Unternehmens.
Zu den Aufgaben des Klägers gehörten das Arbeiten mit Kappsägen und Akkubohrern zum Zuschnitt beziehungsweise der Montage von Profilen sowie Tätigkeiten im Knien.
Gericht entscheidet: Monteur muss rote Arbeitshose tragen
Mit der Klage gegen seine Kündigung habe der Industrie-Arbeitnehmer behauptet, die rote Hose erfülle gar keine besonderen arbeitsrechtlichen Vorgaben, erläuterte das Düsseldorfer Gericht. „Außerdem möge er rote Hosen nicht. Er hat gemeint, dem Arbeitgeber stehe bezüglich der Hosenfarbe kein Direktionsrecht zu.“
Das Arbeitsgericht Solingen hatte seine Klage jedoch abgewiesen und entschieden, die Gründe der Arbeitgeberin für die Kleiderordnung rechtfertigten die Anordnung zum Tragen der roten Hose. „Das ästhetische Empfinden des Klägers betreffend die Hosenfarbe überwiege diese Interessen nicht“, erläuterte das Landesarbeitsgericht Düsseldorf, wo nun am Dienstag die Fortsetzung folgt.
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