Raubüberfall in Solingen: Angeklagter muss vier Jahre Jugendstrafe

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Urteil im Prozess des Raubüberfalls an der Korkenziehertrasse in Solingen

Das Gericht hat das Urteil im Prozess wegen des Raubüberfalls an der Korkenziehertrasse in Solingen verkündet.

Der 23-jährige Hauptangeklagte wurde zu einer Jugendstrafe von vier Jahren verurteilt. Die beiden Mitangeklagten wurden mangels Beweisen freigesprochen.

Der Raubüberfall an der Korkenziehertrasse

Im Oktober 2023 wurden zwei Solinger an der Korkenziehertrasse überfallen und durch Messerstiche verletzt. Die Männer waren mit dem E-Scooter auf dem Heimweg, als sie von den Tätern gezerrt wurden. Einer gelang die Flucht, der andere wurde von den Tätern in eine Ecke gedrängt und ausgeraubt.

Der 23-Jährige wurde durch einen Messerstich in den Oberschenkel und durch Schläge ins Gesicht verletzt. Mehrfach sei auf ihn eingestochen worden, so der Zeuge. Seine dicke Jacke habe Schlimmeres verhindert.

In Panik war er nach Hause gerannt, von dort aus hatte er die Polizei gerufen. Die Beamten trafen den Verletzten blutend im Wohnzimmer seiner Eltern an und alarmierten die Rettungskräfte.

Weitere Opfer

In der gleichen Nacht wurde ein drittes Opfer an der Teschestraße überfallen. Der Mann war auf die Straße gestoßen worden und hatte sich bei dem Überfall den Fuß gebrochen.

Nach Hinweisen von Zeugen hatten Polizeibeamte die drei Angeklagten kurz darauf am Theaterplatz in der Nähe eines Hotels aufgegriffen. Zwei der drei Männer saßen rauchend auf einer Bank. Der Dritte hatte sich hinter einem Auto versteckt, neben ihm lag ein Messer auf dem Boden.

Bei dem Marokkaner wurde ein Teil der Tatbeute gefunden, die einem der beiden Opfer des Überfalls auf der Korkenziehertrasse gehörte.

Das Urteil

Die Kammer sah die Tatbeteiligung des Hauptangeklagten als erwiesen an und der Vorsitzende Richter schloss sich mit seinem Urteil dem an, was zuvor bereits die Staatsanwältin gefordert hatte.

Die beiden Mitangeklagten wurden hingegen freigesprochen, weil man ihnen eine konkrete Tatbeteiligung nicht hatte nachweisen können.

Die Täterbeschreibung der Opfer und der Zeugen war ungenau. Sie konnten lediglich berichten, dass die Täter dunkle Jacken, Schal und Kapuzen getragen hatten.

Ein Zeuge hatte zwei Messer und eine Sturmhaube in der Hosentasche gefunden, was jedoch nicht ausreichend für eine Verurteilung war. DNA-Spuren, die mit dem Überfall hätten in Verbindung gebracht werden können, waren daran nicht gefunden worden.

Klaus Schmitz

Ich bin Klaus, ein Experte und leidenschaftlicher Autor für Real Raw News, einer digitalen Generalistenzeitung mit Schwerpunkt auf nationalen Nachrichten in Deutschland. Meine Leidenschaft gilt der Berichterstattung über aktuelle Ereignisse in den Bereichen Kultur, Wirtschaft und Sport. Ich bin stets bestrebt, unseren Lesern fundierte und aktuelle Informationen zu liefern, die sie informieren und zum Nachdenken anregen. Mit meiner langjährigen Erfahrung im Journalismus und meiner Liebe zur deutschen Sprache bin ich stolz darauf, Teil des Teams von Real Raw News zu sein.

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