Rauschgift im Straßenverkehr: Neues Gesetz tritt am 22. August in Kraft

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Rauschgift im Straßenverkehr: Neues Gesetz tritt am 22. August in Kraft

Am 22. August tritt ein wichtiges neues Gesetz in Kraft, das den Kampf gegen die Nutzung von Rauschgiften im Straßenverkehr verstärken soll. Laut den neuen Vorschriften müssen Fahrer, die unter dem Einfluss von Drogen am Steuer gefasst werden, mit strengeren Strafen rechnen. Ziel des Gesetzes ist es, die Zahl von Verkehrsunfällen zu reduzieren, die durch den Konsum von Rauschgiften verursacht werden. Die Polizei wird künftig auch vermehrt Drogenkontrollen durchführen, um Fahrer zu überführen, die unter dem Einfluss von Drogen am Steuer sitzen. Durch diese Maßnahmen soll die Sicherheit im Straßenverkehr erhöht werden.

Neues Gesetz: Cannabis am Steuer wird strenger geahndet

Von diesem Donnerstag an gelten für Autofahrerinnen und Autofahrer neue Bestimmungen und Bußgelder für Cannabis am Steuer. Das von Bundestag und Bundesrat besiegelte Gesetz wurde am Mittwoch verkündet und tritt am Tag danach in Kraft.

Grenzwert für THC-Träger sinkt auf 3,5 Nanogramm

Grenzwert für THC-Träger sinkt auf 3,5 Nanogramm

Für den berauschenden Wirkstoff THC wird damit ein Grenzwert von 3,5 Nanogramm je Milliliter Blut festgelegt - ähnlich wie die 0,5-Promille-Grenze für Alkohol. Für Fahranfänger und Mischkonsum mit Alkohol kommen strengere Regeln.

Wer vorsätzlich oder fahrlässig mit 3,5 Nanogramm Tetrahydrocannabinol (THC) oder mehr fährt, riskiert demnach künftig in der Regel 500 Euro und einen Monat Fahrverbot. Wird dazu noch Alkohol getrunken, drohen in der Regel 1.000 Euro Buße.

Regeln für Autofahrer begleiten Cannabis-Legalisierung

Regeln für Autofahrer begleiten Cannabis-Legalisierung

Nachdem Kiffen und privater Cannabis-Anbau für Volljährige seit 1. April mit vielen Vorgaben legal sind, folgen nun begleitenden Verkehrsregelungen. Bisher galt die strikte Linie, dass schon beim Nachweis von THC Folgen drohen. Dafür hatte sich in der Rechtsprechung ein Wert von 1 Nanogramm etabliert.

In der zweijährigen Führerschein-Probezeit und für Fahrer und Fahrerinnen unter 21 Jahren gilt ein Cannabis-Verbot - die Grenze von 3,5 Nanogramm gilt also nicht. Bei Verstößen drohen in der Regel 250 Euro Buße.

Expertinnen und Experten sprechen sich aber schon 2022 für eine „angemessene“ Heraufsetzung des Grenzwerts aus. Denn dies sei so niedrig, dass viele sanktioniert würden, bei denen sich eine Fahrsicherheitsminderung nicht begründen lasse. Unter anderem von Polizeivertretern kam aber auch Kritik an den Neuregelungen.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Infostrecke: Cannabis-Wirkung - die zehn wichtigsten Fakten im Überblick.

Klaus Schmitz

Ich bin Klaus, ein Experte und leidenschaftlicher Autor für Real Raw News, einer digitalen Generalistenzeitung mit Schwerpunkt auf nationalen Nachrichten in Deutschland. Meine Leidenschaft gilt der Berichterstattung über aktuelle Ereignisse in den Bereichen Kultur, Wirtschaft und Sport. Ich bin stets bestrebt, unseren Lesern fundierte und aktuelle Informationen zu liefern, die sie informieren und zum Nachdenken anregen. Mit meiner langjährigen Erfahrung im Journalismus und meiner Liebe zur deutschen Sprache bin ich stolz darauf, Teil des Teams von Real Raw News zu sein.

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