Rechtsstreit um Erbe: Drogerieunternehmer Müller siegt gegen adoptierte Kinder von Ulmer Richter
In einem aufsehenerregenden Urteil hat der Drogerieunternehmer Müller einen wichtigen Sieg gegen die adoptierten Kinder des verstorbenen Ulmer Richters errungen. Der langjährige Rechtsstreit um das Erbe des verstorbenen Richters hat damit ein Ende gefunden. Die adoptierten Kinder des Richters hatten Ansprüche auf das Erbe ihres Adoptivvaters angemeldet, jedoch hat das Gericht ihre Forderungen zurückgewiesen. Der Drogerieunternehmer Müller, der als langjähriger Geschäftspartner und Freund des verstorbenen Richters gilt, kann nun das Erbe antreten. Dieses Urteil hat weitreichende Folgen für die gesamte Familie und die Geschäftspartner des verstorbenen Richters.
Klage abgewiesen: Drogerie-Unternehmer Müller gewinnt gegen Adoptivkinder
Das Landgericht Ulm hat die Klage der drei Adoptivkinder gegen den Drogerie-Unternehmer Erwin Müller und seine Frau abgewiesen. Die erwachsenen Adoptierten hatten gegen einen Vertrag geklagt, in dem sie zuvor auf ihren Pflichtteil des Erbes verzichtet hatten.
Der sogenannte Pflichtteilsverzichtvertrag sei - anders als von der Klägerseite behauptet - weder aus formellen Gründen noch aufgrund anderer Formverstöße nichtig, teilte das Gericht in Ulm in seiner Entscheidung mit.
Die Richterin ließ das Argument der Kläger nicht gelten, dass diese den Vertrag nicht ausreichend lange im Voraus bekommen hätten. Ihnen sei bekannt gewesen, dass es einen Beurkundungstermin geben und der Pflichtteilsverzichtsvertrag unterschrieben werden sollte.
Außerdem ging die Kammer davon aus, dass die bereits erwachsenen Adoptierten die Tragweite ihres Verzichts abschätzen konnten.
Das Gericht konnte sich auch nicht von einer seelischen Zwangslage, wie die Kläger behauptet hätten, überzeugen. Ebenso wenig gehe die Kammer davon aus, dass die Adoptierten finanziell abhängig gewesen seien.
Den Streitwert setzte das Landgericht nach Angaben einer Sprecherin auf den gesetzlichen Höchstwert von 30 Millionen Euro fest.
Hintergrund
Das Ehepaar Müller hatte die drei Erwachsenen demnach im Jahr 2015 im Rahmen einer Erwachsenenadoption adoptiert.
Der 91-jährige Erwin Müller ist der Gründer der Drogeriekette Müller, die heute mehr als 900 Filialen in Europa hat und rund 35.000 Mitarbeiter beschäftigt.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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