Regeln für die Nutzung von Streuobstwiesen in Willich
Die Stadt Willich hat neue Richtlinien für die Nutzung von Streuobstwiesen erlassen, um den Erhalt dieser wertvollen Grünflächen zu gewährleisten. Die Streuobstwiesen, die sich im Stadtgebiet befinden, sind wichtige Ökosysteme, die biodiversitetenreiche Lebensräume bieten und einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Die neuen Regelungen sollen sicherstellen, dass die Nutzung dieser Flächen verantwortungsvoll und nachhaltig erfolgt. Die Stadt Willich setzt sich damit für den Schutz der Umwelt und die Erhaltung der naturkundlichen Vielfalt ein. Die neuen Regeln gelten ab sofort und werden von der Stadtverwaltung überwacht.
Regeln für die Nutzung von Streuobstwiesen in Willich veröffentlicht
Der Ausschuss für Umwelt und Nachhaltigkeit hat die Verwaltung einstimmig beauftragt, die Regularien zur Obstentnahme von Kompensations- und Streuobstwiesen auf der Homepage der Stadt Willich zu veröffentlichen sowie eine Übersicht der Flächen bekanntzugeben.
Die Stadt Willich verfügt derzeit über 15 Streuobstwiesen, die sich über das gesamte Stadtgebiet verteilen. Der Naturschutzbund (Nabu) ist für die Pflege und Nutzung von einigen Streuobstwiesen zuständig. Nabu-Vorsitzender Jack Sandrock berichtete in der Sitzung, dass der Verein das Obst regelmäßig sammele und diese Aktionen auch gut angenommen würden.
Dennoch gibt es auch Probleme: Manchmal werden die Wiesen geplündert, indem Menschen große Mengen zur kommerziellen Nutzung sammeln und teils auch Bäume beschädigen. Der Nabu betreut derzeit zwei Wiesen (Kickenstraße und Beudelshof).
Die Regeln für die Nutzung von Streuobstwiesen
Vorgaben der Stadt: Mehrere zu Kompensationszwecken angelegte Streuobstwiesen sind über das gesamte Stadtgebiet verteilt. Alle interessierten Willicher dürfen auf der Mehrzahl der Wiesen Obst für ihren Eigenbedarf aufsammeln oder pflücken.
Wichtige Regeln: Das Pflücken soll sorgsam erfolgen. Wird der Baum verwundet, so können an dieser Stelle holzzersetzende Pilze oder schädigende Bakterien eindringen und den Baum erheblich schwächen und seine Lebenszeit verkürzen. Bitte deshalb die Bäume nicht schütteln und Früchte nicht abschlagen!
Weitere Regeln: Auch das Absägen von Ästen ist ausdrücklich verboten. Das Beklettern von Bäumen ist nicht erlaubt. Um höher hängende Früchte zu erreichen, kann ein Obstpflücker gute Dienste erweisen. Da auch Tiere wie Mäuse, Vögel oder Insekten von den Früchten leben, sollten immer einige liegen beziehungsweise am Baum hängen bleiben.
Haftung: Die Ernte erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftung bei Unfällen oder Sachschäden wird von der Stadt Willich nicht übernommen. Eine kommerzielle Nutzung ist nicht erlaubt.
Schreibe einen Kommentar