- Rheinkirmes 2024 in Düsseldorf: Diese Straßen und Zufahrten werden gesperrt
- Rheinkirmes in Düsseldorf: Straßen und Zufahrten werden gesperrt
- Rheinkirmes in Düsseldorf: Wo sind die betroffenen Wohngebiete erreichbar?
- Rheinkirmes in Düsseldorf: Durchfahrtberechtigungen für Anwohner, Firmen und Kunden
- Weitere Infos rund um die Rheinkirmes 2024 in Düsseldorf
Rheinkirmes 2024 in Düsseldorf: Diese Straßen und Zufahrten werden gesperrt
Die Rheinkirmes 2024, eines der größten und beliebtesten Volksfeste Deutschlands, findet vom 19. Juli bis 4. August 2024 in Düsseldorf statt. Mit über einer Million Besuchern pro Jahr ist die Rheinkirmes ein Highlight im Veranstaltungskalender der Stadt. Im Vorfeld des Events müssen jedoch einige wichtige Maßnahmen getroffen werden, um den reibungslosen Ablauf des Festes zu gewährleisten. So werden während des Festes diverse Straßen und Zufahrten in Düsseldorf gesperrt, um die Sicherheit der Besucher und Anwohner zu garantieren.
Rheinkirmes in Düsseldorf: Straßen und Zufahrten werden gesperrt
Die Rheinkirmes in Düsseldorf wird in diesem Jahr am Freitag, den 12. Juli, eröffnet und dauert bis Sonntag, den 21. Juli. Um die Einschränkungen für den Autoverkehr und Anwohner der umliegenden Wohngebiete möglichst gering zu halten, wird die Stadt Düsseldorf ein weiter optimiertes Verkehrskonzept umsetzen.
Rheinkirmes in Düsseldorf: Wo sind die betroffenen Wohngebiete erreichbar?
Anwohner sollen dadurch die Möglichkeit erhalten, ihre Wohngebiete weiterhin zu erreichen. An mehreren Kontrollstellen ist eine Durchfahrt zu den Wohngebieten nur mit einer entsprechenden Durchfahrtberechtigung oder mit Bewohnerparkausweis möglich.
Über diese Zufahrten sind die betroffenen Wohngebiete erreichbar:
- Niederkasseler Kirchweg/Lütticher Straße
- Niederkasseler Straße/An der Apfelweide
- San-Remo-Straße/Kaiser-Friedrich-Ring
- Oberkasseler Straße/Düsseldorfer Straße
- Dominikanerstraße/Luegallee
- Teutonenstraße/Luegallee
- Hectorstraße/Düsseldorfer Straße
- Quirinstraße/Arnulfstraße
- Schanzenstraße/Belsenstraße
- Drususstraße/Pariser Straße
Rheinkirmes in Düsseldorf: Durchfahrtberechtigungen für Anwohner, Firmen und Kunden
Im Sperrgebiet gemeldete Kraftfahrzeughalter, deren Fahrzeuge (auch mit auswärtigem Kennzeichen) auf diesen Wohnort zugelassen sind, erhalten eine Anwohner-Durchfahrtberechtigung zugeschickt. Kraftfahrzeughalter, die im gesperrten Gebiet gemeldet sind und bereits einen Bewohnerparkausweis (Bereiche NK, OK, Z und SC) besitzen, können diesen als Durchfahrtberechtigung nutzen.
Im Sperrbereich ansässige Betriebe, deren Fahrzeuge nicht auf den Firmensitz zugelassen sind, erhalten nach Vorlage eines schriftlichen Antrages auf Firmenbriefbogen für jedes angegebene Fahrzeug einen Durchfahrtberechtigungsschein. Betriebe mit Kundenverkehr erhalten auf Antrag für die Geschäftszeiten Durchfahrtberechtigungen.
Geschäftsinhaber können die mit Firmenstempel versehenen Berechtigungen an Kunden ausleihen. Betriebe, die Mitarbeitende mit häufigem Außendienst beschäftigen, können einen Antrag auf Firmenbriefbogen stellen, in dem die Kraftfahrzeugkennzeichen der Mitarbeitenden aufgeführt sind. Darin muss die Außendiensttätigkeit bestätigt werden.
Weitere Infos rund um die Rheinkirmes 2024 in Düsseldorf
Rheinkirmes 2024 in Düsseldorf - Tipps für die entspannte Anreise
Die Ausgabe der Durchfahrtberechtigungsscheine für Anlieger erfolgt ausschließlich in der Bezirksverwaltungsstelle 4 (Pariser Straße 41, im Gebäude Hallenbad Rheinblick 741, 2. Obergeschoss, Telefon 0211-8993010, 0211-8993012 oder 0211-8993058).
Per E-Mail ist die Bezirksverwaltungsstelle erreichbar unter [email protected].
Die Öffnungszeiten der BV4: Montag, 8. Juli, bis Donnerstag, 11. Juli, jeweils von 8.30 bis 15 Uhr, Freitag, 12. Juli, von 8.30 bis 12 Uhr.
der Polizeiwache auf der Luegallee 65 und im Bürgerbüro werden keine Durchfahrtberechtigungen ausgegeben.
Schriftlichen Anträgen auf Erteilung einer Durchfahrtberechtigung muss ein ausreichend frankierter und adressierter Rückumschlag beigefügt werden.
Schreibe einen Kommentar