Rheinkirmes 2024 in Düsseldorf: Verkehrsbeeinträchtigungen, was die Anlieger wissen müssen

Index

Rheinkirmes 2024 in Düsseldorf: Verkehrsbeeinträchtigungen, was die Anlieger wissen müssen

Vom 12. Juli bis 4. August 2024 findet die Rheinkirmes, eines der größten Volksfeste Deutschlands, in Düsseldorf statt. Die beliebte Veranstaltung lockt jährlich Hunderttausende von Besuchern an und sorgt für eine groß angelegte Verkehrsbeeinträchtigung in der Region. Insbesondere die Anlieger sollten sich auf Verkehrsstörungen und Parkplatzengpässe einstellen. Um sicherzustellen, dass die Feierlichkeiten reibungslos verlaufen, haben die Veranstalter und die Stadt Düsseldorf umfassende Vorbereitungen getroffen. Im Folgenden finden Sie alle wichtigen Informationen, die Sie als Anlieger wissen müssen, um die Rheinkirmes 2024 zu meistern.

Rheinkirmes in Düsseldorf: Verkehrsbeeinträchtigungen und Anwohner-Durchfahrtberechtigungen

Die Rheinkirmes wird in diesem Jahr am Freitag, 12. Juli, eröffnet und dauert bis Sonntag, 21. Juli. Die Stadt Düsseldorf will durch ein weiter optimiertes Verkehrskonzept die Einschränkungen für den Autoverkehr und Anwohner der umliegenden Wohngebiete möglichst gering halten.

Über diese Zufahrten sind die betroffenen Wohngebiete erreichbar

Über diese Zufahrten sind die betroffenen Wohngebiete erreichbar

Die betroffenen Wohngebiete sind über die folgenden Zufahrten erreichbar:

  • Niederkasseler Kirchweg/Lütticher Straße
  • Niederkasseler Straße/An der Apfelweide
  • San-Remo-Straße/Kaiser-Friedrich-Ring
  • Oberkasseler Straße/Düsseldorfer Straße
  • Dominikanerstraße/Luegallee
  • Teutonenstraße/Luegallee
  • Hectorstraße/Düsseldorfer Straße
  • Quirinstraße/Arnulfstraße
  • Schanzenstraße/Belsenstraße
  • Drususstraße/Pariser Straße

Über diese Zufahrten können die Wohngebiete während der Rheinkirmes mit den entsprechenden Durchfahrtberechtigungen dauerhaft befahren werden. Der Kaiser-Wilhelm-Ring ist während der Kirmes für den Individualverkehr gesperrt. Anwohner können die Straße über den Sperrpunkt Kaiser-Wilhelm-Ring/Düsseldorfer Straße aus Fahrtrichtung Rheinkniebrücke anfahren.

Zu diesen Zeiten finden Kontrollen an den Zufahrten statt

Zu diesen Zeiten finden Kontrollen an den Zufahrten statt

Die Kontrollen an den Zufahrten finden zu den folgenden Zeiten statt:

  • Freitag, 12. Juli, 14 bis 2 Uhr
  • Samstag, 13. Juli, 13 bis 2 Uhr
  • Sonntag, 14. Juli, 11 bis 24 Uhr
  • Montag, 15. Juli, 14 bis 24 Uhr
  • Dienstag, 16. Juli, 14 bis 24 Uhr
  • Mittwoch, 17. Juli, 14 bis 24 Uhr
  • Donnerstag, 18. Juli, 14 bis 24 Uhr
  • Freitag, 19. Juli, 13 bis 2 Uhr
  • Samstag, 20. Juli, 13 bis 2 Uhr
  • Sonntag, 21. Juli, 11 bis 24 Uhr

Zu diesen Zeiten ist die Zufahrt nur mit Durchfahrtberechtigung oder Anwohnerparkausweis möglich. Weitere der Lage angepasste Sperrzeiten sind möglich.

Wer bekommt eine Anwohner-Durchfahrtberechtigung?

Wer bekommt eine Anwohner-Durchfahrtberechtigung?

Im Sperrgebiet gemeldete Kraftfahrzeughalter, deren Fahrzeuge (auch mit auswärtigem Kennzeichen) auf diesen Wohnort zugelassen sind, erhalten eine Anwohner-Durchfahrtberechtigung zugeschickt. Kraftfahrzeughalter, die im gesperrten Gebiet gemeldet sind und bereits einen Bewohnerparkausweis (Bereiche NK, OK, Z und SC) besitzen, können diesen als Durchfahrtberechtigung nutzen.

Was gilt für Firmen-, Mitarbeiter- und Kundenfahrzeuge?

Was gilt für Firmen-, Mitarbeiter- und Kundenfahrzeuge?

Im Sperrbereich ansässige Betriebe, deren Fahrzeuge nicht auf den Firmensitz zugelassen sind, erhalten nach Vorlage eines schriftlichen Antrages auf Firmenbriefbogen für jedes angegebene Fahrzeug einen Durchfahrtberechtigungsschein. Betriebe mit Kundenverkehr erhalten auf Antrag für die Geschäftszeiten Durchfahrtberechtigungen. Geschäftsinhaber können die mit Firmenstempel versehenen Berechtigungen an Kunden ausleihen.

Betriebe, die Mitarbeitende mit häufigem Außendienst beschäftigen, können einen Antrag auf Firmenbriefbogen stellen, in dem die Kraftfahrzeugkennzeichen der Mitarbeitenden aufgeführt sind. Darin muss die Außendiensttätigkeit bestätigt werden.

Wo werden die Durchfahrtberechtigungsscheine für Anlieger ausgegeben?

Wo werden die Durchfahrtberechtigungsscheine für Anlieger ausgegeben?

Die Ausgabe der Durchfahrtberechtigungsscheine für Anlieger erfolgt ausschließlich in der Bezirksverwaltungsstelle 4 (Pariser Straße 41, im Gebäude Hallenbad Rheinblick 741, 2. Obergeschoss, Telefon 0211-8993010, 0211-8993012 oder 0211-8993058). Per E-Mail ist die Bezirksverwaltungsstelle erreichbar unter [email protected].

Die Öffnungszeiten der BV4:

  • Montag, 8. Juli, bis Donnerstag, 11. Juli, jeweils von 8.30 bis 15 Uhr
  • Freitag, 12. Juli, von 8.30 bis 12 Uhr

Der Polizeiwache auf der Luegallee 65 und im Bürgerbüro werden keine Durchfahrtberechtigungen ausgegeben.

Wie muss ein schriftlicher Antrag aussehen?

Schriftlichen Anträgen auf Erteilung einer Durchfahrtberechtigung muss ein ausreichend frankierter und adressierter Rückumschlag beigefügt werden.

Wo gibt es weitere Infos rund um die Rheinkirmes 2024 in Düsseldorf?

Weitere Informationen zur Rheinkirmes 2024 in Düsseldorf finden Sie hier.

Dirk Werner

Als Redaktionsleiter von Real Raw News habe ich eine umfangreiche Erfahrung im Journalismus gesammelt. Mit einem starken Fokus auf nationale Nachrichten in Deutschland decke ich als digitaler Generalist Themen wie Kultur, Wirtschaft, Sport und aktuelle Ereignisse ab. Mein Ziel ist es, unseren Lesern stets fundierte und relevante Informationen zu liefern und sie mit spannenden Geschichten zu begeistern. Mit meiner langjährigen Expertise in der Branche stehe ich für eine professionelle und qualitativ hochwertige Berichterstattung.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Go up