Sachverständiger recherchiert: Kann mein Arbeitgeber Gespräche mitarbeiten?

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Sachverständiger recherchiert: Kann mein Arbeitgeber Gespräche mitarbeiten?

Die Frage, ob der Arbeitgeber berechtigt ist, Gespräche zwischen Mitarbeitern oder mit Kunden mitzuhören oder aufzuzeichnen, ist ein heißes Thema in der Arbeitswelt. Viele Arbeitnehmer fragen sich, ob ihr Arbeitgeber das Recht hat, ihre Kommunikation zu überwachen. In diesem Artikel wird ein Sachverständiger recherchiert, um Klarheit über die rechtlichen Grenzen zu schaffen. Wir werden untersuchen, unter welchen Umständen der Arbeitgeber Gespräche mitarbeiten darf und wie Arbeitnehmer ihre Privatsphäre schützen können.

Aufzeichnungen im Unternehmen: Ist es erlaubt, Gespräche mit Mitarbeiten aufzuzeichnen?

Mitarbeitergespräche finden in der Regel unter vier Augen statt - zwischen Führungskraft und Beschäftigten. Sie werden meist schriftlich dokumentiert, das Protokoll des Gesprächs bekommt dann oft die Personalabteilung. Was aber, wenn der Arbeitgeber den Dialog aufzeichnet, also ein Tondokument des gesamten Gesprächs anfertigt? Ist das erlaubt?

Das ist nicht ohne Weiteres zulässig, sagt Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Hier spielen neben den Persönlichkeitsrechten des Arbeitnehmers auch die Regelungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) eine Rolle.

Fest steht also: Keiner muss hinnehmen, dass das Gespräch, das er mit seinem Arbeitgeber führt, einfach aufgezeichnet wird. Zustimmung kann wieder zurückgenommen werden Die Datenschutzgrundverordnung enthält ausdrückliche Regelungen, dass Daten nicht verarbeitet werden dürfen, so Schipp. Die Aufzeichnung ohne vorherige Zustimmung wäre aber genau eine solche Datenverarbeitung.

Deshalb gilt: Selbst wer einer Aufzeichnung zunächst zugestimmt hat, kann seine Zustimmung später wieder lösen. Dann müsse die Aufzeichnung im Zweifelsfall auch gelöscht werden, da es sich um Daten handelt, die für die Durchführung des Arbeitsverhältnisses nicht wirklich erforderlich sind, so Schipp. Da ist die Rechtslage aus meiner Sicht eindeutig.

Wer spricht, muss auch hören: Die Grenzen der Aufzeichnung von Mitarbeitergesprächen

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Heimliches Aufzeichnen von Telefonaten ist riskant Im umgekehrten Fall gilt übrigens das Gleiche: Auch Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer dürfen Gespräche nicht einfach aufzuzeichnen, schon gar nicht, wenn der Arbeitgeber nichts davon weiß, sagt der Fachanwalt. Von heimlichem Aufzeichnen von Telefonaten etwa sei dringend abzuraten. Und selbst wenn Beschäftigte vorher um Zustimmung bitten - kaum ein Arbeitgeber werde bei solchen Gesprächen das Einverständnis zur Aufzeichnung geben.

Zur Person: Johannes Schipp ist Fachanwalt für Arbeitsrecht, Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV) und war bis August 2021 Vorsitzender des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV.

Uwe Köhler

Ich bin Uwe, Redakteur bei Real Raw News, einer digitalen Generalistenzeitung mit Schwerpunkt auf nationalen Nachrichten in Deutschland. Bei uns findest du Artikel zu Themen wie Kultur, Wirtschaft, Sport und aktuellen Nachrichten. Als Teil des Teams von Real Raw News ist es meine Leidenschaft, fundierte und relevante Inhalte für unsere Leser zu erstellen und sie stets über die neuesten Entwicklungen in Deutschland informiert zu halten.

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