Mangelnde Investitionen in Frauenberatungsstellen: Schutz von Frauen ist noch nicht ausreichend gewährleistet
Beim Schutz von Frauen vor schlimmstenfalls sogar tödlicher Partnerschaftsgewalt ist in Deutschland aus Sicht des Bundesverbandes der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff) noch viel zu tun. Häufig bekämen betroffene Frauen den lapidaren Rat „trenn dich doch einfach“, doch dies könne gefährlich sein, wenn die Gefahr ignoriert werde, erläuterte die Geschäftsführerin des Dachverbandes bff, Katja Grieger.
Es sei wichtig, dass Frauen professionelle Hilfe bekommen, zum Beispiel in einer Beratungsstelle. Insgesamt werde in Deutschland viel zu wenig Geld in den Schutz von Frauen investiert, betonte Grieger auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur.
Gefährdungsmanagement in Deutschland: Frauenberatungsstellen beklagen fehlende Investitionen in ihre Arbeit
Im Jahr 2023 wurden nach Zahlen des Bundeskriminalamts in Deutschland 155 Frauen durch ihren Partner oder Ex-Partner getötet - das waren 22 mehr als im Vorjahr. Zum Vergleich: Im selben Zeitraum wurden 24 Männer Opfer tödlicher Partnerschaftsgewalt.
Allein in Berlin gab es zuletzt gleich zwei solcher Fälle, bei denen Frauen umgebracht wurden. Am Freitagabend wurde eine 28-Jährige ersten Erkenntnissen zufolge von ihrem ehemaligen Lebensgefährten erstochen. Nur wenige Tage zuvor war eine 36-Jährige mutmaßlich von ihrem Ex-Mann ermordet worden.
„Wenn eine Partnerschaft zuvor bereits gewaltbelastet, kontrollierend und demütigend war, dann besteht das größte Risiko für eine Tötung dann, wenn die betroffene Frau eine Trennungsabsicht äußert, sich trennt oder getrennt hat“, erläuterte Grieger vom Bundesverband bff.
Wenn Frauen Gewalt erlebten oder davon bedroht seien, wendeten sie sich oft zunächst an Menschen aus dem nahen sozialen Umfeld, etwa Freundinnen oder Familienmitglieder. „Hier ist es sehr wichtig, dass die angesprochenen Vertrauenspersonen solidarisch und unterstützend reagieren“, betonte Grieger.
„Unterstützung bekommen Betroffene in Beratungsstellen. Dort arbeiten kompetente Spezialistinnen, die sich mit dem Thema auskennen und auch gemeinsam mit der Frau eine Abschätzung der Gefährdung vornehmen können“, erläuterte Grieger.
Bei großer Gefährdung könnten Frauen in ein Frauenhaus gehen, sofern sie einen Platz finden. „In Fällen akuter Eskalation und Gefahr, sollte die Polizei hinzugezogen werden, sie ist für die akute Gefahrenabwehr zuständig.“
Grieger wies darauf hin, dass die sogenannte Istanbul-Konvention - ein Übereinkommen des Europarats zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt - in Deutschland seit 2018 geltendes Recht sei. Aber leider gebe es das darin vorgesehene Gefährdungsmanagement in Deutschland bisher nicht flächendeckend.
Das sogenannte Gewalthilfegesetz solle allen Gewaltbetroffenen einen Anspruch auf Hilfe einräumen. „Das rettet Leben. Das wird auch Geld kosten, damit wir die Bundesländer unterstützen, mehr Prävention und Schutzplätze für Frauen bereitzustellen. Wir haben viel zu wenige davon“, hieß es dazu von Bundesfrauenministerin Lisa Paus (Grüne).
Schreibe einen Kommentar