- September 2024: Änderungen in Steuern, Wahlen und Corona-Hilfen
- September: Änderungen in Steuern, Wahlen und Corona-Hilfen - Was Sie wissen müssen
- Frist für Steuererklärung für 2023
- Organspenderklärung über Krankenkassen-App
- Wahlen in drei Bundesländern
- Reservierungspflicht bei Auslands-Zügen endet
- Frist für Schlussabrechnungen für Corona-Hilfen
- Belege für Heizungsförderung
- Bundestag kommt wieder zusammen
September 2024: Änderungen in Steuern, Wahlen und Corona-Hilfen
Im kommenden September 2024 stehen einige wesentliche Änderungen an, die Auswirkungen auf alle Bürgerinnen und Bürger haben werden. In diesem Artikel werden wir die wichtigsten Neuerungen im Bereich der Steuern, der Wahlen und der Corona-Hilfen vorstellen. Die Änderungen im Steuersystem werden dazu beitragen, die Steuerlast für viele Menschen zu reduzieren. Darüber hinaus werden die Wahlen in einigen Bundesländern stattfinden, bei denen die Bürgerinnen und Bürger ihre Stimme abgeben können. Schließlich werden die Corona-Hilfen für betroffene Unternehmen und Selbstständige angepasst, um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie zu mildern.
September: Änderungen in Steuern, Wahlen und Corona-Hilfen - Was Sie wissen müssen
In diesem Monat gibt es einige wichtige Fristen und Neuerungen, die Sie beachten sollten. Von der Steuererklärung für 2023 über die Organspenderklärung bis hin zu den Wahlen in drei Bundesländern - wir haben einen Überblick über die wichtigsten Termine im September zusammengestellt.
Frist für Steuererklärung für 2023
Wer zur Abgabe einer Steuererklärung für 2023 verpflichtet ist und nicht von einem Steuerberater betreut wird, muss dies bis zum 2. September tun. Das Finanzamt bietet Tipps und Informationen zur Einkommensteuererklärung an. Beachten Sie folgende wichtige Fristen:
- Erhöhung des Grundfreibetrags: Der Grundfreibetrag wird um 561 Euro auf 10.908 Euro pro Person angehoben, wodurch das Einkommen bis zu diesem Betrag steuerfrei bleibt.
- Unterstützung für Eltern: Der Kinderfreibetrag und der Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungsbedarf eines Kindes steigen auf insgesamt 4.476 Euro für jedes Elternteil, mit der Möglichkeit einer Zusammenveranlagung.
- Entlastung für Alleinerziehende: Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird um 252 Euro auf 4.260 Euro pro Jahr erhöht, zusätzlich zu einem Betrag von 240 Euro pro Jahr für jedes weitere Kind im Haushalt.
- Entlastung für Ehrenamtler: Einnahmen aus ehrenamtlicher Tätigkeit bis zu 3.000 Euro jährlich sind steuer- und sozialversicherungsfrei, ebenso wie Vergütungen bis zu 840 Euro jährlich.
- Erhöhung des Sparer-Pauschbetrags: Der Sparer-Pauschbetrag wird auf 1.000 Euro pro Person angehoben, mit einem gemeinsamen Pauschbetrag von 2.000 Euro für zusammenveranlagte Ehegatten oder Lebenspartner.
- Tagespauschale (bisher Homeoffice-Pauschale): Bürger können für bis zu 210 Tage eine Tagespauschale geltend machen. Der Jahreshöchstbetrag liegt bei 1.260 Euro.
- Abzugsfähigkeit von Beiträgen zur Altersvorsorge: Bürger können ihre Beiträge zur Altersvorsorge vollständig – unter Berücksichtigung des Höchstbetrages – als Sonderausgaben von der Steuer absetzen.
Organspenderklärung über Krankenkassen-App
Bis zum 30. September soll es möglich werden, dass Versicherte Erklärungen für oder gegen eine Organspende über Krankenkassen-Apps abgeben. Bereits seit März können Freiwillige Erklärungen zu ihrer Spendenbereitschaft von Organen und Gewebe über die Online-Funktion des Personalausweises im zentralen Online-Register eintragen.
Wahlen in drei Bundesländern
In Deutschland werden am 1. September die Landtage in Sachsen und Thüringen neu gewählt. Am 22. September wird in Brandenburg gewählt.
Reservierungspflicht bei Auslands-Zügen endet
Wer in den Sommermonaten mit dem Zug ins Ausland reisen wollte, brauchte ausnahmsweise auf fast allen Fernzug-Verbindungen eine Reservierung – das ist nun vorbei. Die temporäre Pflicht, einen festen Sitzplatz zu buchen, endet zum 1. September.
Frist für Schlussabrechnungen für Corona-Hilfen
Empfängerinnen und Empfänger von staatlichen Corona-Wirtschaftshilfen können die Schlussabrechnungen dafür noch bis Ende September einreichen. Diese sind notwendig, um die ursprünglich beantragten Zuschüsse mit denen, die den Antragstellenden tatsächlich zustehen, abzugleichen.
Belege für Heizungsförderung
Planmäßig ab Ende September kann die erste Antragstellergruppe der KfW-Heizungsförderung die Rechnungen und Belege von Vorhaben einreichen, für die sie einen Zuschuss beantragt haben. Das funktioniert digital.
Bundestag kommt wieder zusammen
Nach Ende der Sommerpause kommt der Bundestag am 9. September wieder zusammen. Die traditionelle Haushaltswoche steht an - ein Thema, das zuletzt für viel Streit sorgte.
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