- Skandal um den NRW-Justizminister Limbach: Aussage gegen Aussage im Untersuchungsausschuss
- Richterstreit eskaliert: Limbachs Aussage gegen Aussage
- Untersuchungsausschuss zum Richterstreit vermisst Akten von Justizminister Limbach
- Widersprüchliche Aussagen bei Untersuchungsausschuss
- Justizminister unter Druck – der große Richterstreit in NRW geht weiter
- Streit um Spitzenposten in der NRW-Justiz ist nun ein Fall für Karlsruhe
Skandal um den NRW-Justizminister Limbach: Aussage gegen Aussage im Untersuchungsausschuss
Der Skandal um den nordrhein-westfälischen Justizminister Limbach erreicht einen neuen Höhepunkt. Im Untersuchungsausschuss des Landtags wird derzeit die Rolle des Ministers bei der Richteraffäre untersucht. Die Lage spitzt sich zu, seitdem sich die Aussagen der Beteiligten widersprechen. Es ist ein Aussage gegen Aussage-Drama, bei dem die Wahrheit nur langsam ans Licht kommt. Während der Minister selbst jegliches Fehlverhalten abstreitet, werfen ihm andere vor, die Justiz politisch gelenkt zu haben. Die Opposition fordert inzwischen den Rücktritt des Ministers. Die Frage bleibt, wie dieses Drama weitergeht und ob der Minister seine Ämter noch lange behalten kann.
Richterstreit eskaliert: Limbachs Aussage gegen Aussage
Der Untersuchungsausschuss des NRW-Landtags zur Richteraffäre hat mit den Zeugenvernehmungen begonnen. Als erster Zeuge sagte ein Abteilungsleiter des Justizministeriums aus, dass der Vorgang, um den es gehe – die Besetzung der Präsidentenstelle am Oberverwaltungsgericht – für ihn lange Zeit kein spektakulärer Vorgang gewesen sei. Daher müsse er um Verständnis für etwaige Gedächtnislücken bitten.
Untersuchungsausschuss zum Richterstreit vermisst Akten von Justizminister Limbach
Der Untersuchungsausschuss will prüfen, ob Vettern- und Parteibuchwirtschaft den Ausschlag bei der Besetzung der Präsidentenstelle des Oberverwaltungsgerichts gab oder die Kompetenz der Bewerber. Es habe in der Sache keinen Versuch einer Einflussnahme auf ihn gegeben, sagte der Ministerialbeamte. Es sei auch nie an ihn herangetragen worden, die Grünen wollten auf dieser Stelle unbedingt eine Frau.
Widersprüchliche Aussagen bei Untersuchungsausschuss
In der Sache liegen inzwischen zwei eidesstattliche Versicherungen eines Bundesrichters und eine von NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) vor, wie ein Sprecher des NRW-Justizministers bestätigte. Diese widersprechen sich in mindestens zwei Punkten, wie die Deutsche Presse-Agentur feststellen konnte.
Erster Widerspruch: Als die Bewerbung einer Frau auf die Stelle eingegangen sei, sei deren Geschlecht kein Thema gewesen. Der Bundesrichter behauptet jedoch, Justizminister Limbach habe ihn gebeten, den Vorgang ergebnisoffen zu prüfen.
Zweiter Widerspruch: Der Bundesrichter sagt aus, dass Limbach ihn gefragt habe, ob er in der Sache ein Gespräch mit dem Chef der Staatskanzlei führen könne. Laut Limbachs Aussage habe der Bundesrichter im Gegenteil ihn gefragt, ob er in der Sache ein Gespräch mit dem Chef der Staatskanzlei führen könne.
Justizminister unter Druck – der große Richterstreit in NRW geht weiter
Während der Bundesrichter in seiner neueren Versicherung ausführt, ihm sei von Limbach ein Gespräch mit Staatskanzleichef Nathanael Liminski (CDU) empfohlen worden, schreibt Limbach in seiner Versicherung, der Bundesrichter habe im Gegenteil ihn gefragt, ob er in der Sache ein Gespräch mit dem Chef der Staatskanzlei führen könne.
Die SPD-Obfrau Nadja Lüders hatte vor der Sitzung kritisiert, dass erst dreieinhalb Werktage vor der Vernehmung fast 20.000 Seiten Beweismaterial aus dem Justizministerium übersandt worden seien. Die Personalakten der Bewerber auf die Präsidentenstelle fehlten immer noch.
Streit um Spitzenposten in der NRW-Justiz ist nun ein Fall für Karlsruhe
Der Streit um die Besetzung der Präsidentenstelle am Oberverwaltungsgericht ist nun ein Fall für das Bundesverfassungsgericht. Zwei Verwaltungsgerichte hatten das Besetzungsverfahren gestoppt. Das in Münster hatte dabei scharfe Kritik geäußert und von manipulativer Verfahrensgestaltung geschrieben.
Das Oberverwaltungsgericht hatte dann als zweite Instanz gegen die Personalentscheidung in eigener Sache keine Bedenken. Das Bundesverfassungsgericht hatte die OVG-Entscheidung dann aber teilweise aufgehoben und zurückverwiesen. Die Verfassungsrichter in Karlsruhe sahen Anhaltspunkte für eine Vorfestlegung, denen nicht ausreichend nachgegangen worden sei.
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