Solingen - Die Ministerin für Integration und Migration des Landes Nordrhein-Westfalen, Anna-Lena Börger, beschreibt einen Fall von Hassverbrechen geg

In Nordrhein-Westfalen ist ein erneuter Fall von Hassverbrechen gegen Flüchtlinge aufgetreten. In Solingen wurde ein solcher Vorfall bekannt, der die Ministerin für Integration und Migration, Anna-Lena Börger, dazu bewegt hat, den Vorfall als exemplarisch für Hunderte ähnlicher Fälle in unserem Land zu beschreiben. Die Ministerin macht damit auf die dramatische Lage aufmerksam, die viele Flüchtlinge in Deutschland erleben müssen. Es ist ein Alarmsignal, das die Gesellschaft auffordert, sich mit diesem Problem auseinanderzusetzen und gegen Hass und Intoleranz einzutreten. In den folgenden Zeilen werden wir uns näher mit diesem Vorfall auseinandersetzen und die Konsequenzen für die Integration und Zusammenarbeit in unserer Gesellschaft untersuchen.

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Flüchtlingsministerin Josefine Paul: Das kann uns nicht zufriedenstellen

Angespannt betritt Flüchtlingsministerin Josefine Paul (Grüne) den Raum – und betont ruhig spricht sie dann, langsamer als sonst, kurz verkrampfen zwischendurch die Hände. Immerhin, es sind ihre ersten direkten öffentlichen Worte zu dem Terrorakt von Solingen. Und es geht um die Verantwortung der nordrhein-westfälischen Behörden in ihrer Zuständigkeit.

Ein Fall wie Hunderte andere in Deutschland

Ein Fall wie Hunderte andere in Deutschland

Bis Freitagabend sei der Fall von Issa Al H., des Terror-Verdächtigen von Solingen, einer gewesen, wie es den zu Hunderten in unserem Land gibt, sagte Paul bei dem Auftritt am Dienstag vor Journalisten. Offenbar scheitern reihenweise Abschiebungen und Überstellungen an einem System voller Hürden: Diese Fälle passieren halt – regelhaft, im Grunde genommen – überall in Deutschland.

Zugriff um 2 Uhr, Abflug um 7.20 Uhr – aber es kam anders

Zugriff um 2 Uhr, Abflug um 7.20 Uhr – aber es kam anders

Der Syrer sollte am 5. Juni 2023 nach Bulgarien gebracht werden, der Balkanstaat war für sein Asylbegehren zuständig. Es stehen für solche Überstellungen aber kaum Flüge zur Verfügung, erklärte die Ministerin. Tatsächlich könnten aus ganz Deutschland pro Tag maximal zehn Menschen nach Bulgarien gebracht werden.

Versäumnisse und Pflichtverletzungen

Versäumnisse und Pflichtverletzungen

Als die Mitarbeiter der zuständigen Zentralen Ausländerbehörde (ZAB) in Bielefeld den Mann nun mitten in der Nacht holen wollten, war er nicht in seiner Unterkunft. Er könnte theoretisch einfach im Nachbarzimmer des Flüchtlingsheims gewesen sein – nachschauen durfte man nach der damaligen Gesetzeslage nicht; das hat sich inzwischen geändert. Am 6. Juni war der Gesuchte wieder da – so, wie er auch am 4. Juni da gewesen war. Und an dieser Stelle beginnen augenscheinlich Nachlässigkeiten.

So meldete die Flüchtlingsunterkunft der Zentralen Ausländerbehörde nicht, dass der Syrer wieder aufgetaucht war. Das ist ein Versäumnis, ordnete Paul ein. Eine Pflichtverletzung war es allerdings nicht - es gab keine entsprechende Vorschrift. Die Ausländerbehörde wiederum machte gar nicht erst den Versuch, einen weiteren Überstellungsflug anzumelden. Auch dies ein Versäumnis in Pauls Augen: Dass die Behörden nach gescheiterten Abschiebeversuchen Flüge nachbuchten, sei in den allermeisten Fällen gelebte Praxis.

Künftige Änderungen