Solingen: Verfahren wegen mutmaßlichen sexuellen Missbrauchs
Die Staatsanwaltschaft Köln hat ein strafrechtliches Verfahren wegen mutmaßlichen sexuellen Missbrauchs in der Stadt Solingen eingeleitet. Im Zentrum des Verfahrens steht ein angeblicher Täter, der verdächtigt wird, mehrere Opfer sexuell missbraucht zu haben. Die Ermittlungen der Polizei konzentrieren sich auf die Aufklärung des Tatverdachts und die Sicherung von Beweisen. Die betroffenen Opfer werden derzeit von Fachleuten der Opferhilfe unterstützt. Die Stadt Solingen steht hinter den Opfern und verurteilt jede Form von sexuellem Missbrauch entschieden. Weitere Informationen zum Verfahren werden bislang nicht bekannt gegeben.
Solingen: Familienvater beschuldigt des sexuellen Missbrauchs seiner Tochter
Die Staatsanwaltschaft wirft einem 49-jährigen Familienvater aus Solingen vor, seine 17-jährige Tochter sexuell missbraucht zu haben. Demnach soll er im August 2022 seine Tochter geküsst und sie gegen ihren Willen sexuell berührt haben.
Es gibt noch einen weiteren Vorwurf gegen den Mann: Im November 2019 soll er der 13-jährigen Tochter seiner damaligen Lebensgefährtin «beim Fernsehen den Rücken gekrault» und gesagt haben, er werde ihr nur dann Zigaretten und Alkohol besorgen, wenn sie sich «die Hosen runterzieht».
Solingen: Staatsanwaltschaft wirft Familienvater vor sexuellem Missbrauch seiner 17-jährigen Tochter an
Die Anklageschrift nennt weitere Details zu den Taten, die der Angeklagte selbst in großen Teilen bestreitet. Ja, er habe seine Tochter «massiert». Stundenlang, in einem Bett, eine Couch habe es damals in seiner gerade bezogenen Single-Wohnung noch nicht gegeben. Sie hätten beide ein paar Gläser Schnaps und mehrere Flaschen Bier getrunken.
Sexuell berührt habe er sie aber nicht, zumindest könne er sich an sowas nicht erinnern. Überhaupt sei das alles «nicht sexuell» gewesen, die Tochter habe die Massage zwar nicht gewollt, gegangen sei sie aber auch nicht.
Warum er das gemacht habe? Die Frage des Vorsitzenden Richters Dr. Karsten Bremer beantwortete der 49-Jährige so: «Ich wollte ihr etwas Gutes tun».
Am nächsten Morgen hatte die Jugendliche ihren Vater bei der Polizei angezeigt, das Jugendamt schaltete sich ein. Er habe von dort eine Email bekommen mit der Aufforderung, sich der 17-Jährigen nicht mehr zu nähern. Es gibt noch einen weiteren Sohn – auch zu ihm habe er seither keinen Kontakt.
Sohn und Tochter waren jahrelang im Heim, nachdem es den Verdacht auf körperliche Misshandlungen durch die Eltern gegeben hatte.
Was den zweiten Tatvorwurf betrifft, sagt der Angeklagte, es sei normal gewesen, dass er die damals 13-Jährige Tochter seiner damaligen Lebensgefährtin beim Fernsehen auf der Couch massiert habe. Keineswegs habe er sie aber dazu aufgefordert, sich zu entkleiden, um ihr danach zu Alkohol und Zigaretten zu verhelfen.
Im Gegenteil: Diese Geschichte habe das Mädchen nur deshalb ihrem leiblichen Vater erzählt, weil sie bei diesem habe bleiben wollen, um nicht ihrer Mutter und ihm, dem Angeklagten, bei der Renovierung der gemeinsamen Wohnung helfen zu müssen.
Auch in diesem Fall hatte sich sofort das Jugendamt eingeschaltet. Das Mädchen sollte erstmal nicht mehr zur Schule gehen, bis die Sache geklärt sei. Es gab Gespräche, das Jugendamt scheint die Vorwürfe für eine erfundene Geschichte gehalten zu haben.
Die 13-Jährige kehrte schon Tage später in die Wohnung zurück, in der die Mutter mit dem Angeklagten lebte.
Der Vorsitzende Richter Dr. Karsten Bremer hakt nach, er lässt sich vom Angeklagten jedes Detail erklären. Am Ende dürfte es vor allem seiner akribischen Verhandlungsführung zu verdanken sein, wenn das Gericht nach der Beweisaufnahme eine Antwort geben kann auf die Frage: Was ist wahr an den Tatvorwürfen?
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