Steigender Unfallanzeiger im Kreis Viersen: Regeln für E-Roller-Fahrer müssen beachtet werden
Im Kreis Viersen ist ein besorgniserregender Anstieg von Unfällen mit E-Rollern zu verzeichnen. Laut aktuellen Zahlen ist die Zahl der Verkehrsunfälle mit elektrischen Rollern in den letzten Monaten kontinuierlich gestiegen. Dies hat die Behörden veranlasst, die Sicherheitsbestimmungen für E-Roller-Fahrer zu überprüfen und zu verschärfen. Es ist von großer Bedeutung, dass die Regeln für E-Roller-Fahrer beachtet werden, um die Sicherheit auf den Straßen zu gewährleisten. In diesem Artikel werden wir die Gründe für den Anstieg der Unfälle und die notwendigen Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit erörtern.
Unfälle mit E-Rollern im Viersener Kreis: Regeln für eine sichere Fahrt
In dem Kreis Viersen häufen sich die Unfälle mit E-Scootern. Doch wie viele Unfälle gibt es tatsächlich, und was müssen Fahrer beachten, um sicher unterwegs zu sein?
Steigender Unfallanzeiger bei E-Scootern: Was müssen Fahrer beachten?
Die Zahl der Elektro-Roller, auch E-Scooter genannt, steigt – und somit auch die Zahl der Unfälle mit diesen Fahrzeugen. Im Kreis Viersen gab es allein in diesem Jahr bereits 21 Verkehrsunfälle mit „Elektro-Kleinstfahrzeugen“, wie die Polizei die E-Scooter nennt. Dabei verletzten sich 19 E-Scooter-Fahrende.
Im Jahr 2023 wurden 30 E-Scooter-Unfälle mit 15 verletzten Fahrerinnen oder Fahrern registriert. Im Jahr 2022 waren es 26 Unfälle mit 20 Verletzten.
Einige Fragen stellen sich: Ist es überhaupt erlaubt, jemanden auf einem E-Scooter mitzunehmen? Ab welchem Alter darf man E-Roller fahren, und wie schnell sind die Fahrzeuge? Wo darf oder muss man mit E-Scootern fahren? Dürfen E-Roller in Fußgängerzonen fahren? Muss man auf einem Elektro-Roller einen Helm tragen? Und was ist mit Alkohol oder Handy am Steuer?
Personenbeförderung auf E-Scootern nicht erlaubt
Nein, in der Elektro-Kleinstfahrzeugeverordnung steht in Paragraf 8 eindeutig: „Personenbeförderung sowie Anhängerbetrieb sind für Elektro-Kleinstfahrzeuge nicht gestattet.“
Altersgrenze für E-Scooter-Fahrer
Zum Führen eines Elektro-Kleinstfahrzeugs sind Personen berechtigt, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, heißt es in Paragraf 3. Ausnahmen sind nicht aufgeführt.
Geschwindigkeit von E-Scootern
Elektro-Kleinstfahrzeuge haben eine bauartbedingte Geschwindigkeit von nicht weniger als 6 km/h und nicht mehr als 20 km/h, heißt es in Paragraf 1 der Elektro-Kleinstfahrzeugeverordnung. Wer sein Elektro-Kleinstfahrzeug technisch so verändert, dass es schneller als 20 km/h fährt, muss mit einem Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren rechnen.
Fahren in geschlossenen Ortschaften
Innerhalb geschlossener Ortschaften dürfen E-Roller-Fahrer nur baulich angelegte Radwege und die dem Radverkehr zugeteilte Verkehrsfläche getrennter Rad- und Gehwege sowie Radfahrstreifen und Fahrradstraßen befahren. Nur wenn solche nicht vorhanden sind, darf auf Fahrbahnen oder in verkehrsberuhigten Bereichen gefahren werden.
Fahren außerhalb geschlossener Ortschaften
Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen E-Scooter-Fahrer auch Seitenstreifen befahren. Auch hier dürfen sie auf Fahrbahnen fahren, wenn es keine Alternativen gibt.
Fahren in Fußgängerzonen
Elektro-Kleinstfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge und dürfen Fußgängerzonen daher nicht befahren – es sei denn, sie sind durch das Zusatzzeichen „Elektro-Kleinstfahrzeuge frei“ ausdrücklich freigegeben.
Helmtragen auf E-Scootern
Es gibt zwar keine Helmpflicht. Die Polizei rät aber dazu, einen Helm zur eigenen Sicherheit zu tragen: „Selbst bei Stürzen mit geringer Geschwindigkeit kann es zu schwersten Kopfverletzungen kommen!“
Alkohol und Handy am Steuer
Für E-Scooter gelten die gleichen Promillegrenzen und Handyregeln wie für Autofahrer.
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