- Termine festgelegt - Diese Jahrgangs-Fahrer müssen ihren Führerschein erneuern
- Führerscheine müssen umgetauscht werden
- Wer muss seinen Führerschein umtauschen?
- Was passiert, wenn man die Frist verpasst?
- Wer ist für den Umtausch zuständig?
- Was brauche ich für den Umtausch?
- Wie tausche ich meinen Führerschein in den NRW-Gebieten um?
- Was kostet der Umtausch?
- Muss man die Fahrprüfung wiederholen?
- Wie lange gilt der neue Führerschein?
Termine festgelegt - Diese Jahrgangs-Fahrer müssen ihren Führerschein erneuern
Seit dem 1. Januar 2023 gelten neue Regeln für die Führerschein-Erneuerung in Deutschland. Laut einer neuen Verordnung müssen bestimmte Jahrgänge ihre Fahrerlaubnis erneuern, um den Verkehrssicherheit zu erhöhen. Betroffen sind Fahrer, die zwischen 1959 und 1964 geboren wurden und ihren Führerschein vor mehr als 15 Jahren erworben haben. Die Frist für die Erneuerung wurde auf den 1. Juli 2023 festgelegt. Wer bis dahin keinen neuen Führerschein beantragt hat, riskiert, seinen Führerschein zu verlieren. Es ist daher ratsam, sich rechtzeitig um die Erneuerung zu kümmern, um weitere Unannehmlichkeiten zu vermeiden.
Führerscheine müssen umgetauscht werden
Künftig sollen Führerscheine europaweit fälschungssicher und einheitlich sein. Außerdem sollen sie in einer Datenbank erfasst werden, um Missbrauch vorzubeugen. Menschen mit Führerschein, die in der Europäischen Union (EU) leben, sollen deshalb ab dem Jahr 2033 einen einheitlichen Kartenführerschein besitzen.
Wer muss seinen Führerschein umtauschen?
„Es geht dabei um die Dritte EU-Führerscheinrichtlinie, nach der bis zum 19. Januar 2033 alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine ausgetauscht werden müssen“, erklärt das Bundesverkehrsministerium. Aber je nach Geburts- oder Ausstellungsjahr greift die Umtauschpflicht schon früher:
- Vor 1953: Umtausch bis 19. Januar 2033
- 1953 bis 1958: Umtausch bis 19. Januar 2022
- 1959 bis 1964: Umtausch bis 19. Januar 2023
- 1965 bis 1970: Umtausch bis 19. Juli 2024
- 1971 bis 1998: Umtausch bis 19. Januar 2025
- 1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
- 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
- 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
- 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
- 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
- 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
- 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
- 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033
Was passiert, wenn man die Frist verpasst?
Das Ablaufdatum bezieht sich nur auf das Führerschein-Dokument und nicht den Inhalt der Fahrberechtigung. Pkw und Motorräder dürfen daher trotz verstrichener Umtauschfrist weiter gefahren werden. Der Fahrer begeht dann eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Ordnungsgeld von zehn Euro beglichen werden muss.
Wer ist für den Umtausch zuständig?
Um lange Wartezeiten und überforderte Behörden zu vermeiden, wird die Reihenfolge des Führerscheinumtausches in ganz Deutschland von einem gesetzlich vorgeschriebenen Stufenplan geregelt. Zuständig für den Austausch ist jedoch die Führerscheinbehörde des aktuellen Wohnorts.